Norm
ZPO §51Rechtssatz
Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses, mit dem das Erstgericht der Berufung nach § 469 Abs 3 ZPO selbst stattgibt, erfasst nicht die darin aufgenommene Kostenentscheidung.Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses, mit dem das Erstgericht der Berufung nach Paragraph 469, Absatz 3, ZPO selbst stattgibt, erfasst nicht die darin aufgenommene Kostenentscheidung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2016:RW0000867Im RIS seit
20.12.2016Zuletzt aktualisiert am
20.12.2016