Norm
StGB §74 Abs1 Z5Rechtssatz
Drohungen mit fingierten Schuldnereintragungen gegenüber Richtern, Beamten und Vertragsbediensteten durch Mitglieder „Souveräner Bewegungen“, die die Legitimation des Staates und seiner Einrichtungen leugnen, sind als Kundgebungen einer Verletzung am Vermögen zu werten, durchaus geeignet, unter Anlegung eines objektiv individuellen Maßstabes diesen Personengruppen begründete Besorgnis einzuflößen und stellen daher gefährliche Drohungen im Sinn des § 74 Abs 1 Z 5 StGB dar.Drohungen mit fingierten Schuldnereintragungen gegenüber Richtern, Beamten und Vertragsbediensteten durch Mitglieder „Souveräner Bewegungen“, die die Legitimation des Staates und seiner Einrichtungen leugnen, sind als Kundgebungen einer Verletzung am Vermögen zu werten, durchaus geeignet, unter Anlegung eines objektiv individuellen Maßstabes diesen Personengruppen begründete Besorgnis einzuflößen und stellen daher gefährliche Drohungen im Sinn des Paragraph 74, Absatz eins, Ziffer 5, StGB dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2016:RW0000868Im RIS seit
18.01.2017Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017