Norm
EO §87Rechtssatz
Auch ein Besitznachfolgerecht bewirkt – ebenso wie eine fideikommissarische Substitution – eine Verfügungsbeschränkung des Eigentümers und steht einer Belastung der Liegenschaft wie auch einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung jedenfalls dann entgegen, wenn der Berechtigte zum Personenkreis des § 364c ABGB gehört.Auch ein Besitznachfolgerecht bewirkt – ebenso wie eine fideikommissarische Substitution – eine Verfügungsbeschränkung des Eigentümers und steht einer Belastung der Liegenschaft wie auch einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung jedenfalls dann entgegen, wenn der Berechtigte zum Personenkreis des Paragraph 364 c, ABGB gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2017:RFE0100037Im RIS seit
01.03.2017Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017