Norm
EO §26aRechtssatz
Nur eine gemäß § 26a EO zulässige Öffnung einer Haus- oder Wohnungstür stellt eine im Sinne des § 74 EO notwendige Maßnahme für den Fortgang des Exekutionsverfahrens dar.Nur eine gemäß Paragraph 26 a, EO zulässige Öffnung einer Haus- oder Wohnungstür stellt eine im Sinne des Paragraph 74, EO notwendige Maßnahme für den Fortgang des Exekutionsverfahrens dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00239:2017:RWN0000024Im RIS seit
23.08.2017Zuletzt aktualisiert am
23.08.2017