Norm
ZPO §461Rechtssatz
1. Eine Beschwer des Rechtsmittelwerbers ist auch dann gegeben, wenn das Klagebegehren abgewiesen und nicht wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen wird.
2. Bei (einer Partei zuzurechnender) Nichtigerklärung des Verfahrens ist über einen von dieser gestellten Antrag auf Kostenseparation nicht mehr zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2017:RG0000138Im RIS seit
06.09.2017Zuletzt aktualisiert am
06.09.2017