Norm
StGB §297 Abs1Rechtssatz
Muss der Schuldspruch wegen des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB aufgehoben werden, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB tragen würden, für sich allein bestehen bleiben.Muss der Schuldspruch wegen des Verbrechens der Verleumdung nach Paragraph 297, Absatz eins, zweiter Fall StGB aufgehoben werden, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen des Vergehens nach Paragraph 297, Absatz eins, erster Fall StGB tragen würden, für sich allein bestehen bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132290Im RIS seit
30.11.2018Zuletzt aktualisiert am
14.01.2019