RS OGH 2018/10/16 11Os95/18g

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Veröffentlicht am 16.10.2018
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Rechtssatz

Muss der Schuldspruch wegen des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB aufgehoben werden, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB tragen würden, für sich allein bestehen bleiben.Muss der Schuldspruch wegen des Verbrechens der Verleumdung nach Paragraph 297, Absatz eins, zweiter Fall StGB aufgehoben werden, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen des Vergehens nach Paragraph 297, Absatz eins, erster Fall StGB tragen würden, für sich allein bestehen bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132290

Im RIS seit

30.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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