Norm
ZPO §41 Abs1Rechtssatz
1. Auch in Sozialrechtssachen gilt der Grundsatz, dass Prozesskosten so niedrig wie möglich zu halten sind.
2. Anträge auf Betreibung eines ausständigen Sachverständigen-Gutachtens sind nach Tarifpost 1 zu honorieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2019:RG0000178Im RIS seit
06.11.2019Zuletzt aktualisiert am
06.11.2019