Norm
ZPO §257Rechtssatz
Nach der vorbereitenden Tagsatzung sind nur mehr bestimmende Schriftsätze (zB Klageänderung), vom Gericht aufgetragene oder freigestellte Schriftsätze, sinnvolle Bekanntgaben (Vollmachtswechsel, Ruhensanzeigen, Verzicht auf Zeugen, Bekanntgabe geänderter Ladungsadressen uä) und Schriftsätze, die der Vorbereitung der Verhandlung über lnzidenzstreitigkeiten (hier Ablehnung eines Sachverständigen) dienen, zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0000996Im RIS seit
13.04.2021Zuletzt aktualisiert am
19.04.2021