RS OGH 2021/7/23 33R37/21k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.07.2021
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Norm

PatG §100 Abs1
PatG §100 Abs2
PatG §128a
PatG §99 Abs3

Rechtssatz

Die Säumnisfolgen des § 100 Abs 2 PatG treten ein, wenn sich der Antragsteller nicht äußert. Auf den Inhalt einer erstatteten Äußerung kommt es dabei nicht an.Die Säumnisfolgen des Paragraph 100, Absatz 2, PatG treten ein, wenn sich der Antragsteller nicht äußert. Auf den Inhalt einer erstatteten Äußerung kommt es dabei nicht an.

Entscheidungstexte

  • 33 R 37/21k
    Entscheidungstext OLG Wien 23.07.2021 33 R 37/21k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0000998

Im RIS seit

02.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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