RS OGH 2023/1/20 3R2/23w (3R3/23t)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2023
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Norm

ZPO §391
  1. ZPO § 391 heute
  2. ZPO § 391 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914

Rechtssatz

Ein Teilurteil wird selbständig rechtskräftig und vollstreckbar, allerdings begrenzt mit der Sachlage bei Schluss der mündlichen Verhandlung. Im Endurteil über den Bestand der Gegenforderungen ist daher der Entscheidungszeitpunkt auf den Schluss der mündlichen Verhandlung über das Klagebegehren vorzuziehen. Ob der Beklagte die Klagsforderung danach bezahlt oder ob er sich mit dem Kläger darüber verglichen hat ist somit für das Endurteil bedeutungslos.

Entscheidungstexte

  • 3 R 2/23w
    Entscheidungstext OLG Wien 20.01.2023 3 R 2/23w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001057

Im RIS seit

23.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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