RS OGH 2023/5/30 3R53/23w

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Veröffentlicht am 30.05.2023
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Norm

ZPO §41
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Wird die Klage auf Kosten eingeschränkt dann ist bei der Kostenentscheidung zu prüfen, warum eingeschränkt wurde. Kommen diese Gründe einem Obsiegen gleich dann wird der Beklagte voll ersatzpflichtig; kommen sie einem Aufgeben des Anspruchs gleich dann erhält der Beklagte Kostenersatz.

Entscheidungstexte

  • 3 R 53/23w
    Entscheidungstext OLG Wien 30.05.2023 3 R 53/23w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001058

Im RIS seit

23.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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