RS OGH 2023/5/30 13Ra14/23s

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Veröffentlicht am 30.05.2023
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Rechtssatz

Die (konkludente) Vereinbarung einer Dienstfreistellung zwischen dem überlassenen Arbeitnehmer und dem Beschäftiger muss sich der Arbeitskräfteüberlasser zurechnen lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100168

Im RIS seit

11.09.2023

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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