Rechtssatz
Die (konkludente) Vereinbarung einer Dienstfreistellung zwischen dem überlassenen Arbeitnehmer und dem Beschäftiger muss sich der Arbeitskräfteüberlasser zurechnen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100168Im RIS seit
11.09.2023Zuletzt aktualisiert am
11.09.2023