RS OGH 2023/7/25 33R72/23k

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Veröffentlicht am 25.07.2023
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Rechtssatz

Ein Hausverwalter haftet für die gewöhnlichen Kenntnisse der einschlägigen Judikatur und hat sich dabei der gängigen Fachpublikationen zu bedienen. Dazu gehört die „Entscheidungssammlung Wohnrecht“, zumal diese Sammlung von der Berufsvereinigung speziell für die Angehörigen dieser Berufsgruppe bereitgestellt worden ist. (Ob auch die Lektüre der „Richterzeitung“ dazu zählt, konnte offen bleiben.)

Entscheidungstexte

  • 33 R 72/23k
    Entscheidungstext OLG Wien 25.07.2023 33 R 72/23k

Schlagworte

Schadenersatz, Hausverwalter, Sachverständigenhaftung, Kenntnis der Judikatur, Informationsquellen, Fachliteratur

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001043

Im RIS seit

05.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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