Rechtssatz
Ein Hausverwalter haftet für die gewöhnlichen Kenntnisse der einschlägigen Judikatur und hat sich dabei der gängigen Fachpublikationen zu bedienen. Dazu gehört die „Entscheidungssammlung Wohnrecht“, zumal diese Sammlung von der Berufsvereinigung speziell für die Angehörigen dieser Berufsgruppe bereitgestellt worden ist. (Ob auch die Lektüre der „Richterzeitung“ dazu zählt, konnte offen bleiben.)
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schadenersatz, Hausverwalter, Sachverständigenhaftung, Kenntnis der Judikatur, Informationsquellen, FachliteraturEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001043Im RIS seit
05.12.2023Zuletzt aktualisiert am
05.12.2023