RS OGH 2023/8/28 33R21/23k

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Veröffentlicht am 28.08.2023
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Rechtssatz

Die Schadensmeldung des Beklagten an seine Haftpflichtversicherung, der nach einem Unfall wegen Schadenersatzes in Anspruch genommen wird, ist gemeinschaftlich im Sinne von § 304 Abs 2 ZPO.Die Schadensmeldung des Beklagten an seine Haftpflichtversicherung, der nach einem Unfall wegen Schadenersatzes in Anspruch genommen wird, ist gemeinschaftlich im Sinne von Paragraph 304, Absatz 2, ZPO.

Entscheidungstexte

  • 33 R 21/23k
    Entscheidungstext OLG Wien 28.08.2023 33 R 21/23k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001039

Im RIS seit

22.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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