RS OGH 2023/8/30 23Rs27/23a

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Veröffentlicht am 30.08.2023
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Rechtssatz

Da das Gericht auf das Fachwissen gerichtlich beeideter Sachverständiger angewiesen ist, muss es sich darauf beschränken, ein eingeholtes Gutachten nach allgemeinen Erfahrungssätzen und seinen besonderen, im Zug der Zivilgerichtsbarkeit erworbenen Kenntnissen auf seine Nachvollziehbarkeit zu überprüfen.

Entscheidungstexte

  • 23 Rs 27/23a
    Entscheidungstext OLG Innsbruck Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 30.08.2023 23 Rs 27/23a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100181

Im RIS seit

27.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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