Norm
ASVG §255Rechtssatz
Die Notwendigkeit von zeitlich nicht verschiebbaren siebenmaligen Arbeitsunterbrechungen während einer Halbtagsbeschäftigung zum Zweck des Aufsuchens einer Toilette (halbstündige Miktionsintervalle aufgrund eines imperativen Harndrangs) bewirken eine erhebliche Einschränkung der Arbeitskapazität und des Arbeitsablaufs und schließen daher vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100191Im RIS seit
01.12.2023Zuletzt aktualisiert am
01.12.2023