Norm
GmbHG §84 Abs1 Z4Rechtssatz
Für die Eintragung der Fortsetzung einer durch Insolvenzeröffnung aufgelösten Kapitalgesellschaft ist bei Aufhebung nach Bestätigung eines Sanierungsplans ein Nachweis, dass kein Insolvenzgrund mehr vorliegt oder die Gesellschaft über hinreichendes Vermögen verfügt, nicht erforderlich. Ob die widerlegbare Vermutung nach § 40 Abs 1 zweiter Fall FBG zum Tragen käme, kann dahinstehen.Für die Eintragung der Fortsetzung einer durch Insolvenzeröffnung aufgelösten Kapitalgesellschaft ist bei Aufhebung nach Bestätigung eines Sanierungsplans ein Nachweis, dass kein Insolvenzgrund mehr vorliegt oder die Gesellschaft über hinreichendes Vermögen verfügt, nicht erforderlich. Ob die widerlegbare Vermutung nach Paragraph 40, Absatz eins, zweiter Fall FBG zum Tragen käme, kann dahinstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001042Im RIS seit
30.11.2023Zuletzt aktualisiert am
05.01.2024