Norm
ASVG §262aRechtssatz
Die Höhe des Frühstarterbonus richtet sich ausschließlich nach den in Österreich vor Vollendung des 20. Lebensjahres erworbenen Beitragszeiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001048Im RIS seit
26.01.2024Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024