Norm
ASVG §176 Abs1Rechtssatz
Ein Unfall verliert seine Eigenschaft als Arbeitsunfall nicht, auch wenn letztlich keine Folgen zurückgeblieben sind. In diesem Fall ist zwar das Feststellungsbegehren abzuweisen, ein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Unfallheilbehandlung bleibt aber bestehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeitsunfall, UnfallheilbehandlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2024:RL0000228Im RIS seit
30.04.2024Zuletzt aktualisiert am
30.04.2024