Norm
StPO §56Rechtssatz
Da auch § 56 StPO dem Angeklagten Rechte einräumt, ist die Abweisung der von diesem vor Beginn der Hauptverhandlung beauftragten Übersetzung weiterer Aktenteile eine beschlussmäßige Erledigung, gegen die Beschwerde nach § 87 Abs 1 StPO zusteht.Da auch Paragraph 56, StPO dem Angeklagten Rechte einräumt, ist die Abweisung der von diesem vor Beginn der Hauptverhandlung beauftragten Übersetzung weiterer Aktenteile eine beschlussmäßige Erledigung, gegen die Beschwerde nach Paragraph 87, Absatz eins, StPO zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2024:RL0000250Im RIS seit
26.09.2024Zuletzt aktualisiert am
26.09.2024