Norm
ZPO §40Rechtssatz
§ 41 Abs 3 letzter Satz GebAG über den Ausschluss des Kostenersatzes findet auf einen Rechtsstreit über eine Auszahlungsanordnung keine Anwendung, weil eine solche kein Beschluss ist, "mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird" (§ 41 Abs 1 GebAG).Paragraph 41, Absatz 3, letzter Satz GebAG über den Ausschluss des Kostenersatzes findet auf einen Rechtsstreit über eine Auszahlungsanordnung keine Anwendung, weil eine solche kein Beschluss ist, "mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird" (Paragraph 41, Absatz eins, GebAG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
AZA; Auszahlungsanordnung; RechnungsführerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2015:RW0000829Im RIS seit
29.06.2015Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025