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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §46Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/04/0156 B 9. Jänner 2023 RS 1Stammrechtssatz
Im Fall einer unterbliebenen (bzw. auch unzureichenden) Vernehmung hat der Revisionswerber im Zulässigkeitsvorbringen konkret das Beweisthema, für das die Vernehmung von Bedeutung ist, darzulegen bzw. welche anderen Feststellungen auf Grund der unterbliebenen Vernehmung zu treffen gewesen wären (vgl. etwa VwGH 23.5.2018, Ra 2018/22/0074, mwN).Im Fall einer unterbliebenen (bzw. auch unzureichenden) Vernehmung hat der Revisionswerber im Zulässigkeitsvorbringen konkret das Beweisthema, für das die Vernehmung von Bedeutung ist, darzulegen bzw. welche anderen Feststellungen auf Grund der unterbliebenen Vernehmung zu treffen gewesen wären vergleiche etwa VwGH 23.5.2018, Ra 2018/22/0074, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080120.L01Im RIS seit
07.04.2026Zuletzt aktualisiert am
21.04.2026