RS Lvwg 2026/2/23 LVwG-488-4/2025-R16

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2026
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

23.02.2026

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

B-VG Art22a Abs2
IFG §6 Abs1 Z7 lita
MRK Art 10

Rechtssatz

Bei der begehrten Information in welchen Bezirken die genehmigten Tierversuche durchgeführt wurden und wie viele dieser Tierversuche in den einzelnen Bezirken jeweils durchgeführt wurden, handelt es sich um eine Information, die personenbezogene Daten enthält, da die Offenlegung jener Bezirke, in denen in Vorarlberg genehmigte Tierversuche durchgeführt werden, mit Zusatzwissen jedenfalls Rückschlüsse auf den Verwender, der Projekte iSd TVG durchführt, und somit auf (natürliche bzw juristische) Personen ermöglicht. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund dessen, dass der Kreis jener Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, im Bundesland sehr überschaubar ist. Die begehrte Information enthält somit personenbezogene Daten, die dem Ausnahmetatbestand gemäß § 6 Abs 1 Z 7 lit a IFG unterliegen.Bei der begehrten Information in welchen Bezirken die genehmigten Tierversuche durchgeführt wurden und wie viele dieser Tierversuche in den einzelnen Bezirken jeweils durchgeführt wurden, handelt es sich um eine Information, die personenbezogene Daten enthält, da die Offenlegung jener Bezirke, in denen in Vorarlberg genehmigte Tierversuche durchgeführt werden, mit Zusatzwissen jedenfalls Rückschlüsse auf den Verwender, der Projekte iSd TVG durchführt, und somit auf (natürliche bzw juristische) Personen ermöglicht. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund dessen, dass der Kreis jener Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, im Bundesland sehr überschaubar ist. Die begehrte Information enthält somit personenbezogene Daten, die dem Ausnahmetatbestand gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 7, Litera a, IFG unterliegen.

Schlagworte

Informationsfreiheit, Datenschutz, Tierversuche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2026:LVwG.488.4.2025.R16

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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