Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.02.2026Norm
BAO §201Rechtssatz
Die Zuweisung des Spendengütesiegels an einen Verein mag zwar nach dem EStG (va für den Spender) relevant sein, für die Beurteilung der Gemeinnützigkeit iSd KommStG hat dieser Umstand jedoch keine Bedeutung.
Schlagworte
Finanzrecht; Kommunalsteuer; Verein; Selbstberechnung; Gemeinnützigkeit; unternehmerische Tätigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.1228.001.2025Zuletzt aktualisiert am
27.02.2026