Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.03.2026Norm
WRG 1959 §32 Abs1Rechtssatz
Bei der Frage der Bewilligungspflicht iSd § 32 WRG und den Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr einer Gewässerverunreinigung iSd § 31 WRG handelt es sich nicht nur um unterschiedliche Tatbestände, sondern es sind auch unterschiedliche Erheblichkeitsschwellen, ab denen von der Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes auszugehen ist, gegeben.Bei der Frage der Bewilligungspflicht iSd Paragraph 32, WRG und den Maßnahmen zur Vorbeugung und Abwehr einer Gewässerverunreinigung iSd Paragraph 31, WRG handelt es sich nicht nur um unterschiedliche Tatbestände, sondern es sind auch unterschiedliche Erheblichkeitsschwellen, ab denen von der Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes auszugehen ist, gegeben.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; gewässerpolizeilicher Auftrag; Bewilligungspflicht; eigenmächtige Neuerung; Beseitigungsauftrag;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.1080.001.2025Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026