Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.03.2026Norm
WRG 1959 §39Rechtssatz
Eine nachträglich erteilte naturschutzbehördliche Bewilligung schließt nicht die Willkür einer Maßnahme iSd § 39 WRG aus.Eine nachträglich erteilte naturschutzbehördliche Bewilligung schließt nicht die Willkür einer Maßnahme iSd Paragraph 39, WRG aus.
Schlagworte
Umweltrecht; Wasserrecht; Antrag; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; natürliche Abflussverhältnisse; Geländeanpassung; Wasserbenutzungsrecht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.403.001.2025Zuletzt aktualisiert am
30.03.2026