Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
09.04.2026Norm
StVO 1960 §24 Abs1 litaRechtssatz
Damit, dass an einem Zielort wie einem Bahnhof oder Flughafen kein freier Parkplatz zur Verfügung steht, ist nach allgemeiner Lebenserfahrung immer zu rechnen. Gerade wenn eine angespannte Parkplatzsituation herrscht, ist nicht auch noch behinderten Personen eine Abstellmöglichkeit zu nehmen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Halte- und Parkverbot; Behinderung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.S.603.001.2026Zuletzt aktualisiert am
20.04.2026