Entscheidungsdatum
02.01.2026Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
,
W615 2310673-1/13E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hans-Werner LEHNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Iran, vertreten durch die BBU GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 4. Stock, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.03.2025, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.11.2025 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hans-Werner LEHNER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Iran, vertreten durch die BBU GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 4. Stock, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.03.2025, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04.11.2025 zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides zu lauten hat: „Gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 wird Ihr Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Ihren Herkunftsstaat Iran abgewiesen.“Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides zu lauten hat: „Gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 wird Ihr Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Ihren Herkunftsstaat Iran abgewiesen.“
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.,
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Die beschwerdeführende Partei (in der Folge „BP“) – ein iranischer Staatsangehöriger –stellte am 21.05.2024 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und wurde am selben Tag einer Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes unterzogen. Zu ihrem Fluchtgrund gab die BP an, dass sie bei einigen christlichen Sitzungen gewesen sei; bei der letzten Sitzung sei sie zu spät gekommen und sei plötzlich die Polizei bei dem Treffen gewesen und hätte diese alle Christen bzw. alle Personen, die die Religion gewechselt hätten, festgenommen. Sie habe sich versteckt und danach den Iran verlassen. Im Falle ihrer Rückkehr in ihre Heimat befürchte die BP die Verfolgung von Christen und Personen, welche die Religion gewechselt hätten. Im Iran gebe es die Todesstrafe dafür.
2. Die BP wurde am 21.01.2025 durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge „BFA“) niederschriftlich einvernommen.
Die BP brachte zu ihrem Fluchtgrund zusammengefasst im Wesentlichen vor, dass sie einen Arbeitskollegen namens XXXX habe. Einmal habe sie diesen gefragt, warum er so ruhig sei, obwohl er die gleichen Probleme wie sie habe und er habe gesagt, dass er Christ wäre und deswegen sei er so ruhig. Sie habe XXXX gesagt, dass sie auch Christ werden wolle, weil sie die innere Ruhe bräuchte. Ein paar Tage später habe XXXX sie zu einer Hauskirche gebracht. Monatelang sei die BP einmal in der Woche hingegangen und habe an der Kirche teilgenommen. Ihr sei auch eine Bibel gegeben worden, diese habe sie hin und wieder gelesen. Sie sei im Iran auch getauft worden. Sie habe mitbekommen, dass diese Gruppe Bibeln in der Stadt verteile und habe mitmachen wollen. Dreimal in der Woche sei sie mit XXXX in verschiedene Stadtteile gegangen und hätten sie den Leuten die Bibel gegeben. Kurz vor der Ausreise habe sie an einer Hauskirche teilnehmen wollen, als ihr Auto eine Panne gehabt habe. Trotz der Verspätung sei sie hingegangen, weil sie XXXX abholen habe wollen. Als sie in die Gasse habe gehen wollen, habe sie ein Polizeiauto gesehen. Ein paar Meter weiter habe sie zwei Beamte gesehen, die einen Mann in den Kleinbus gezogen hätten. Sie sei unauffällig weitergegangen und in eine Nebengasse gegangen, dann sei sie so schnell wie möglich gelaufen. Sie könne nicht sagen, dass der Inhaftierte ihr Freund gewesen sei, in diesem Moment habe sie nicht gewusst, ob ihre Kirche aufgeflogen sei oder die Beamten aus einem anderen Grund dort seien. Sie sei in ihr Auto eingestiegen und habe den Ort verlassen. Die BP habe ihre Frau angerufen und ihr den Fall erklärt und ihr gesagt, dass sie dabei gewesen und ein Christ gewesen sei. Als sie in der Stadt Bibeln verteilt hätten, hätten sie diese Bücher in Schachteln bekommen und begonnen, diese bei der BP zu deponieren. Zwei Tage nach dem Vorfall mit der Hauskirche seien drei zivil gekleidete Beamte zum Haus der BP gegangen und hätten ihre Frau nach ihr gefragt. Sie hätten das Haus durchsucht und vier Kartons Bibel gefunden. Die Frau der BP sei inhaftiert und vier Stunden befragt worden. Die BP habe ins Ausland fliehen müssen. In Österreich gehöre die BP der XXXX an, es sei die XXXX . Sie habe sieben Monate den Taufvorbereitungskurs besucht und sei in Österreich ein zweites Mal getauft worden. Sie besuche die Kirche und lese die Bibel.Die BP brachte zu ihrem Fluchtgrund zusammengefasst im Wesentlichen vor, dass sie einen Arbeitskollegen namens römisch 40 habe. Einmal habe sie diesen gefragt, warum er so ruhig sei, obwohl er die gleichen Probleme wie sie habe und er habe gesagt, dass er Christ wäre und deswegen sei er so ruhig. Sie habe römisch 40 gesagt, dass sie auch Christ werden wolle, weil sie die innere Ruhe bräuchte. Ein paar Tage später habe römisch 40 sie zu einer Hauskirche gebracht. Monatelang sei die BP einmal in der Woche hingegangen und habe an der Kirche teilgenommen. Ihr sei auch eine Bibel gegeben worden, diese habe sie hin und wieder gelesen. Sie sei im Iran auch getauft worden. Sie habe mitbekommen, dass diese Gruppe Bibeln in der Stadt verteile und habe mitmachen wollen. Dreimal in der Woche sei sie mit römisch 40 in verschiedene Stadtteile gegangen und hätten sie den Leuten die Bibel gegeben. Kurz vor der Ausreise habe sie an einer Hauskirche teilnehmen wollen, als ihr Auto eine Panne gehabt habe. Trotz der Verspätung sei sie hingegangen, weil sie römisch 40 abholen habe wollen. Als sie in die Gasse habe gehen wollen, habe sie ein Polizeiauto gesehen. Ein paar Meter weiter habe sie zwei Beamte gesehen, die einen Mann in den Kleinbus gezogen hätten. Sie sei unauffällig weitergegangen und in eine Nebengasse gegangen, dann sei sie so schnell wie möglich gelaufen. Sie könne nicht sagen, dass der Inhaftierte ihr Freund gewesen sei, in diesem Moment habe sie nicht gewusst, ob ihre Kirche aufgeflogen sei oder die Beamten aus einem anderen Grund dort seien. Sie sei in ihr Auto eingestiegen und habe den Ort verlassen. Die BP habe ihre Frau angerufen und ihr den Fall erklärt und ihr gesagt, dass sie dabei gewesen und ein Christ gewesen sei. Als sie in der Stadt Bibeln verteilt hätten, hätten sie diese Bücher in Schachteln bekommen und begonnen, diese bei der BP zu deponieren. Zwei Tage nach dem Vorfall mit der Hauskirche seien drei zivil gekleidete Beamte zum Haus der BP gegangen und hätten ihre Frau nach ihr gefragt. Sie hätten das Haus durchsucht und vier Kartons Bibel gefunden. Die Frau der BP sei inhaftiert und vier Stunden befr