Entscheidungsdatum
12.01.2026Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
,
W222 2311929-1/7E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. OBREGON als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX alias XXXX , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 30.09.2025 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. OBREGON als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 alias römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 30.09.2025 zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 46, 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 46, 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch als „BF“ bezeichnet), ein somalischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 17.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz.
In der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 18.10.2023 gab der BF – unter Beiziehung einer Dolmetscherin für Somalisch – im Wesentlichen an, er sei somalischer Staatsangehöriger und in XXXX geboren worden. Er sei ledig. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er bekenne sich zum Islam und gehöre der Volksgruppe der XXXX an. Er habe zwei Jahre die Koranschule besucht. Zu seinen Familienangehörigen gab er an, dass sein Vater vermisst sei. Neben seiner Mutter verfüge er über zwei Brüder und drei Schwestern. Seine Wohnsitzadresse im Heimatland sei in XXXX gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat habe er 2023 gefasst. Anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates habe er kein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt. Er sei aus seinem Wohnort im März 2023 abgereist und aus Somalia ausgereist. Er sei illegal ausgereist. Zur Reiseroute führte er an, er habe sich zwei Monate in der Türkei, fünf Monate in Griechenland, zwölf Tage in Albanien, drei Tage in Kosovo und elf Tage in Serbien aufgehalten. Durch Ungarn sei er nach Österreich durchgereist. In Griechenland sei er von der Polizei festgenommen in ein Asyllager gebracht worden, wo er einen negativen Bescheid bekommen habe, dass er das Land verlassen müsse. Sein Asylansuchen sei abgelehnt worden. Zur Organisation der Reise gab er an, dass sein Onkel alles organisiert habe. Die Reise sei mittels Schlepper organisiert worden.In der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 18.10.2023 gab der BF – unter Beiziehung einer Dolmetscherin für Somalisch – im Wesentlichen an, er sei somalischer Staatsangehöriger und in römisch 40 geboren worden. Er sei ledig. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er bekenne sich zum Islam und gehöre der Volksgruppe der römisch 40 an. Er habe zwei Jahre die Koranschule besucht. Zu seinen Familienangehörigen gab er an, dass sein Vater vermisst sei. Neben seiner Mutter verfüge er über zwei Brüder und drei Schwestern. Seine Wohnsitzadresse im Heimatland sei in römisch 40 gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat habe er 2023 gefasst. Anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates habe er kein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt. Er sei aus seinem Wohnort im März 2023 abgereist und aus Somalia ausgereist. Er sei illegal ausgereist. Zur Reiseroute führte er an, er habe sich zwei Monate in der Türkei, fünf Monate in Griechenland, zwölf Tage in Albanien, drei Tage in Kosovo und elf Tage in Serbien aufgehalten. Durch Ungarn sei er nach Österreich durchgereist. In Griechenland sei er von der Polizei festgenommen in ein Asyllager gebracht worden, wo er einen negativen Bescheid bekommen habe, dass er das Land verlassen müsse. Sein Asylansuchen sei abgelehnt worden. Zur Organisation der Reise gab er an, dass sein Onkel alles organisiert habe. Die Reise sei mittels Schlepper organisiert worden.
Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab der BF an (sprachliche Unzulänglichkeiten im Original): „Ich habe Somalia aufgrund der Diskriminierung mir gegenüber verlassen, da ich dort aufgrund meiner Volksgruppe eine Minderheit bin und nicht frei Leben kann. weiter Gründe habe ich nicht“
Im Falle der Rückkehr befürchte er Unterdrückung.
Befragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass dem BF bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohe oder er im Falle seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen habe, gab er an: „Nein“.
In Bezug auf den BF scheint in Bezug auf Griechenland ein EURODAC-Treffer der Kategorie 2 vom XXXX .05.2023 sowie der Kategorie 1 vom XXXX .06.2023 auf.In Bezug auf den BF scheint in Bezug auf Griechenland ein EURODAC-Treffer der Kategorie 2 vom römisch 40 .05.2023 sowie der Kategorie 1 vom römisch 40 .06.2023 auf.
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch als „BFA“ bezeichnet) richtete ein Informationsersuchen nach Artikel 34 der Dublin III-Verordnung an Griechenland, woraufhin am XXXX .11.2023 eine Antwort der griechischen Behörden einlangte. Darin wurde bekannt gegeben, dass der BF unter der Identität XXXX , geb. XXXX , StA. Somalia“ am XXXX .06.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Griechenland gestellt habe, wobei eine Entscheidung noch ausständig sei.Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch als „BFA“ bezeichnet) richtete ein Informationsersuchen nach Artikel 34 der Dublin III-Verordnung an Griechenland, woraufhin am römisch 40 .11.2023 eine Antwort der griechischen Behörden einlangte. Darin wurde bekannt gegeben, dass der BF unter der Identität römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Somalia“ am römisch 40 .06.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Griechenland gestellt habe, wobei eine Entscheidung noch ausständig sei.
Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem BFA am 08.01.2025 gab der BF unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Somali im Wesentlichen an:
„[ … ]
LA.: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen aufgrund einer möglichen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen irgendwelche Einwände.
P.: Nein.
LA.: Möchten Sie heute irgendwelche Beweismittel in Vorlage bringen.
P.: Nein. Nur 2 Fotos, die zeige ich dann.
LA.: Werden Sie im Verfahren von einem Rechtsanwalt vertreten.
P.: Nein.
LA.: Haben Sie irgendwo außerhalb von Österreich um Asyl angesucht.
P.: Ja, in Griechenland.
LA: Wie ist der Stand des Verfahrens in Griechenland.
P: Ich war dort minderjährig, als ich in Griechenland ankam. Die Polizei sagte mir bei einem Aufgriff, dass mein Antrag abgelehnt worden wäre, ich hätte innerhalb von 5 Tagen Griechenland zu verlassen.
LA.: Wie geht es Ihnen gesundheitlich.
P.: Ich bin gesund, in keiner Behandlung.
LA.: Sind sie einvernahmefähig. Sind Sie geistig und körperlich in der Lage heute die Einvernahme durchzuführen.
P.: Ja.
LA.: Verstehen Sie den Dolmetsch einwandfrei.
P.: Ja.
[ … ]
LA.: Haben Sie außer Onkel XXXX noch andere Verwandten.LA.: Haben Sie außer Onkel römisch 40 noch andere Verwandten.
P: Nein, mein Vater hatte nur den einen Bruder.
LA: Hatte Ihre Mutter Geschwister.
P: Meine Mutter sagte mir, dass alle ihre Geschwister schon verstorben wären. Ich war noch sehr jung, als sie mir das erzählte.
LA: Hat Onkel XXXX Kinder.LA: Hat Onkel römisch 40 Kinder.
P: Nein
LA: Onkel XXXX hat nie geheiratet.LA: Onkel römisch 40 hat nie geheiratet.
P: Nein.
LA. Seit wann kennen Sie Onkel XXXX .LA. Seit wann kennen Sie Onkel römisch 40 .
P: Seit 2018 kenn ich ihn, da war ich in XXXX , nachdem ich meine Eltern verlor.P: Seit 2018 kenn ich ihn, da war ich in römisch 40 , nachdem ich meine Eltern verlor.
LA: Schildern Sie, wie Sie Ihre Eltern verloren.
P: Ich lebte mit meiner Familie in XXXX . Da wurden uns von einem anderen Clan alles weggenommen und wir mussten fliehen.P: Ich lebte mit meiner Familie in römisch 40 . Da wurden uns von einem anderen Clan alles weggenommen und wir mussten fliehen.
LA: Warum sind Sie nicht mit Ihren Eltern mitgeflohen.
P: Ich war nicht zuhause, als meine Eltern flohen. Dann kam Onkel XXXX und hat mich mitgenommen.P: Ich war nicht zuhause, als meine Eltern flohen. Dann kam Onkel römisch 40 und hat mich mitgenommen.
LA: Woher wusste Onkel XXXX , dass Sie sein Neffe sind.LA: Woher wusste Onkel römisch 40 , dass Sie sein Neffe sind.
P: Der Onkel XXXX kam schon früher zu uns, aber nur zu Besuch, er kannte mich als seinen Neffen.P: Der Onkel römisch 40 kam schon früher zu uns, aber nur zu Besuch, er kannte mich als seinen Neffen.
LA.: Wann haben Sie ihr Heimatland tatsächlich verlassen.
P.: Am XXXX .03.2023.P.: Am römisch 40 .03.2023.
LA: Von wo weg sind Sie geflüchtet.
P: Von XXXX , dann nach XXXX . Ich war da mit meiner Freundin zusammen, ca. 5 Monate war ich mit ihr dort.P: Von römisch 40 , dann nach römisch 40 . Ich war da mit meiner Freundin zusammen, ca. 5 Monate war ich mit ihr dort.
Von XXXX in die Türkei. Mit dem Flugzeug, ich begleitete eine Frau, die in der Türkei eine Behandlung bekam.Von römisch 40 in die Türkei. Mit dem Flugzeug, ich begleitete eine Frau, die in der Türkei eine Behandlung bekam.
LA: Wann flogen Sie von XXXX ab.LA: Wann flogen Sie von römisch 40 ab.
P: Mein Flug war am XXXX .03.2023, ich war schon am XXXX .03.2023 in der Türkei.P: Mein Flug war am römisch 40 .03.2023, ich war schon am römisch 40 .03.2023 in der Türkei.
LA: Sie gaben einige Fragen zuvor an, am XXXX .03.2023 Somalia verlassen zu haben.LA: Sie gaben einige Fragen zuvor an, am römisch 40 .03.2023 Somalia verlassen zu haben.
P: Das stimmt so nicht, ich habe gesagt, dass ich seit XXXX .03.2023 nicht mehr in Somalia bin. P: Das stimmt so nicht, ich habe gesagt, dass ich seit römisch 40 .03.2023 nicht mehr in Somalia bin.
LA.: Wo haben Sie in XXXX gelebt.LA.: Wo haben Sie in römisch 40 gelebt.
P.: Ich war 5 Monate in einem Haus eingesperrt, bei einem Schlepper. Der wurde mir organisiert.
LA: Wie kamen Sie zu dem Schlepper.
P: Mein Onkel nahm mit dem Schlepper Kontakt auf, ich musste von XXXX flüchten, weil ich meine Freundin geschwängert habe, deshalb bekam ich Probleme mit der Familie meiner Freundin.P: Mein Onkel nahm mit dem Schlepper Kontakt auf, ich musste von römisch 40 flüchten, weil ich meine Freundin geschwängert habe, deshalb bekam ich Probleme mit der Familie meiner Freundin.
LA: Wie kamen Sie von XXXX nach XXXX .LA: Wie kamen Sie von römisch 40 nach römisch 40 .
P: Ich fuhr mit einem Lieferwagen, der Gemüse lieferte, bis XXXX , von dort holte mich der Schlepper. Der Schlepper brachte mich in ein Haus, bei dem blieb ich sehr lange. Ich war noch minderjährig, deshalb brauchte ich einen Erwachsenen, der mich begleitete.P: Ich fuhr mit einem Lieferwagen, der Gemüse lieferte, bis römisch 40 , von dort holte mich der Schlepper. Der Schlepper brachte mich in ein Haus, bei dem blieb ich sehr lange. Ich war noch minderjährig, deshalb brauchte ich einen Erwachsenen, der mich begleitete.
LA: Dann hatten Sie einen Reisepass.
P: Nein.
LA: Wie kamen Sie dann durch die diversen Kontrollen an den Flughäfen.
P: Der Schlepper machte alles.
LA: Schildern Sie dann, wie sie die Kontrollen durchliefen.
P: Die Frau hatte meine Dokumente dabei.
LA: Schildern Sie das genau, wie die Kontrollen durchlaufen wurden.
P: Die Frau hatte die Dokumente dabei, sie zeigte diese, ich musste gar nichts herzeigen.
LA: Auf welchen Namen lauteten die Dokumente, die für Sie hergezeigt wurden.
P: Das weiß ich nicht.
LA: Was hätten Sie gesagt, wenn ein kontrollierendes Organ Sie gefragt hätte.
P: Der Schlepper sagte, dass ich nichts sagen dürfte, ich glaube der Namen auf dem Pass war XXXX .P: Der Schlepper sagte, dass ich nichts sagen dürfte, ich glaube der Namen auf dem Pass war römisch 40 .
LA: Wie weit war der Schlepper dabei.
P: Die Frau war mit mir, der Schlepper nicht.
LA: Wie hieß die Frau.
P: Das weiß ich nicht.
LA: Wie viel hat die Schleppung gekostet.
P: Das hat mich nicht interessiert, da der Onkel die Reise zahlte.
LA: Wie lange waren Sie in der Türkei.
P: 2 Monate, danach nach Griechenland.
LA: Wer hat das bezahlt.
P: Andere Schlepper brachten mich dann weiter.
LA: Nochmals, wer hat das dann bezahlt.
P: Ich glaube, mein Onkel hat das bezahlt. Als ich in Griechenland war, hatte ich das letzte Mal Kontakt mit meinem Onkel, danach haben Freunde, die ich in Griechenland fand, meine Weiterreise bezahlt.
LA.: Sind Sie in Ihrer Heimat vorbestraft?
P.: Nein.
LA.: Standen Sie je vor Gericht.
P.: Nein.
LA.: Waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert?
P.: Ja.
LA: Wann und warum.
P: 2022, wegen meiner Freundin, die zu einem anderen Clan gehörte.
LA: Wann genau war das.
P: Im Monat 6 bis Oktober, Monat 10, 2022. Wegen der Beziehung zu einer Frau von einem anderen Clan.
LA: Wo waren Sie da inhaftiert.
P: In XXXX , ich wurde gefangen gehalten in einer Landwirtschaft, die dem anderen Clan gehörten. P: In römisch 40 , ich wurde gefangen gehalten in einer Landwirtschaft, die dem anderen Clan gehörten.
LA.: Hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat.
P.: Ja. Wegen meiner Clanzugehörigkeit.
LA: Was verstehen Sie unter Behörde.
P: Bewaffnete Personen.
Der Partei wird erklärt, was eine Behörde ist
Nachgefragt gebe ich an, dass ich jetzt verstehe, was eine Behörde ist, mit Behörden hatte ich keine Probleme
LA.: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen wie Aufenthaltsermittlung, Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc.
P.: Ja.
LA: Wie schaut diese Fahndungsmaßnahme nach Ihnen aus.
P: Ich habe eine Schande gemacht.
LA: Frage wird wiederholt.
P: Ich hatte eine uneheliche Beziehung zu einer Frau, das verbietet das Gesetz.
LA.: Sind oder waren Sie politisch tätig.
P.: Nein.
LA.: Sind oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei.
P.: Nein.
LA.: Sind Sie Mitglied einer Organisation.
P.: Nein.
LA.: Hatten Sie in ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses Probleme?
P.: Ja.
LA.: Hatten Sie in Ihrem Heimatland Probleme aufgrund Ihrer Clanzugehörigkeit.
P.: Ja.
LA.: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte etc.)
P.: Nein.
LA.: Nahmen Sie in ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen aktiv teil.
P.: Nein.
LA.: Schildern Sie die Gründe, warum sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, von sich aus vollständig und wahrheitsgemäß.
Sie werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben die Glaubwürdigkeit Ihres Vorbringens beeinträchtigen können.
Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt vor österreichischen Behörden falsche Angaben gemacht haben oder sollte es zu sonstigen Ungereimtheiten gekommen sein, so werden Sie aufgefordert, dies jetzt bekannt zu geben.
Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren. Wenn Sie Daten nicht mehr wissen, dann sagen Sie das auch.
P.: Mein Problem in Somalia war wegen meiner Clanzugehörigkeit. Der Mehrheitsclan wollte uns, also meinen Clan, vernichten. Deshalb haben Sie Rache ausgeübt.
Aus diesem Grund wurde meine Familie von unserem Grund vertrieben, unser Land wurde uns weggenommen, ich hatte Glück, dass ich dann zu meinem Onkel zu einem anderen Ort kam und dort leben konnte.
Ich habe meinem Onkel dann in der Landwirtschaft geholfen, ich habe dann auch beim Verkauf und Lieferung und Gemüse geholfen.
Ich konnte dort nicht mehr länger leben, weil der andere Clan mich vernichten wollte, ich lebte dort in Angst und Furcht:
Am Markt lernte ich dann ein Mädchen kennen.
Nachgefragt gebe ich an, dass ich das Mädchen am XXXX .02.2021, kennen lernte.Nachgefragt gebe ich an, dass ich das Mädchen am römisch 40 .02.2021, kennen lernte.
Am Anfang wusste ich nicht, dass das Mädchen von dem Clan war, das meinen Clan vernichten wollte.
Unsere Liebesbeziehung dauerte sehr lange, wir lebten aber nicht zusammen. Wir besuchten uns sehr oft, das heißt, wir trafen uns oft.
Ich hatte eigentlich Angst vor dem Clan meiner Freundin. Sie stammt vom Clan XXXX .Ich hatte eigentlich Angst vor dem Clan meiner Freundin. Sie stammt vom Clan römisch 40 .
Ich konnte ihr kein Leben anbieten. Da wir auch sehr jung waren, haben wir Geschlechtsverkehr gehabt.
Im Juni 2022 wurde meine Freundin schwanger. Die Freundin der Familie war nicht glücklich darüber, haben Sie geschlagen. Solange wurde sie geschlagen, bis sie zugab, wer sie geschwängert hat.
Ich wurde dann geschnappt und sehr lange auf einer Landwirtschaft festgehalten.
Die Familie wollte die Schwangerschaft los werden und uns nicht heiraten lassen, weil ich wegen meines Clans keine Option gewesen wäre.
Sie haben einen Mann für meine Freundin gefunden, der sie heiraten sollte.
Mein Onkel hat mich von dem Ort, an dem ich festgehalten wurde, befreit und sofort mit einem Lieferwagen nach XXXX geschickt. Dann weiter nach XXXX .Mein Onkel hat mich von dem Ort, an dem ich festgehalten wurde, befreit und sofort mit einem Lieferwagen nach römisch 40 geschickt. Dann weiter nach römisch 40 .
Meine Freundin heiratete dann aus Angst den für sie vom Clan gewählten Mann, weil sie Angst hatte, dass sie sonst umgebracht würde.
Als sie verheiratet war, kontaktierte sie meinen Onkel. Sie hatte Angst, dass ihre Familie dem Kind etwas antut.
Mein Onkel half auch meiner Freundin nach XXXX zu kommen. Der Schlepper brachte meine Freundin zu mir, wir lebten dort ein paar Monate zusammen, bis sie das Kind zur Welt brachte. Sie hatte eine Hausgeburt. Wir durften ja nicht raus, aus Angst die Familie könnte uns finden.Mein Onkel half auch meiner Freundin nach römisch 40 zu kommen. Der Schlepper brachte meine Freundin zu mir, wir lebten dort ein paar Monate zusammen, bis sie das Kind zur Welt brachte. Sie hatte eine Hausgeburt. Wir durften ja nicht raus, aus Angst die Familie könnte uns finden.
Die Hebamme hat uns verraten und wir waren überrascht, dass die Familie der Freundin uns in dem Haus des Schleppers gefunden hat.
Die Familie hat uns attackiert und so habe ich meine Frau und mein Kind verloren. Sie wurden getötet.
Ich musste fliehen, kontaktierte wieder meinen Onkel, der dann die schnelle Ausreise organisierte.
LA: Wie lange vor der Ausreise war der Angriff der Familie.
P: Das war im Februar 2022, in unserem Versteck.
LA.: Gibt es noch andere Gründe, warum Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben.
P.: Ja.
LA: Dann geben Sie diese an.
P: Ich bin ohne Clanschutz, hatte eine uneheliches Kind und eine uneheliche Beziehung, keine Familie, die mich unterstützt.
LA: Diese Gründe haben Sie bereits geschildert. Gibt es noch weitere Gründe.
P: Nein.
LA.: Haben Sie sämtliche Gründe, warum Sie die Heimat verlassen haben, vollständig geschildert.
P.: Ja.
LA.: Was würde Sie konkret erwarten, wenn Sie jetzt in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten.
P. Ich bin eine Person, die überall gesucht wird. So werde ich von der Familie meiner Freundin und der Regierung gesucht. Ich habe auch keine Familie mehr.
LA: Warum sucht die Regierung sie.
P: Weil ich eine Schande für das Land bin, ich habe etwas Verbotenes gemacht.
LA.: Leben Sie mit jemandem in Österreich zusammen, wenn ja, seit wann?
P.: Nein.
LA.: Wie schaut ihr Privatleben in Österreich aus, Freunde, sonstige Kontakte.
P: Ich habe Freunde aus dem Sprachkurs und aus dem Sprachcafe.
LA: Was unternehmen Sie mit diesen.
P: Wir lernen zusammen, ich fühle mich dort wohl.
LA.: Sind Sie in irgendwelchen Vereinen tätig?
P.: Nein.
LA.: Besuchten Sie in Österreich irgendwelche Kurse oder absolvierten sie eine Ausbildung?
P.: Ich besuche aktuell einen Deutschkurs. Ich habe auch schon A1-Deutschkurs mit Prüfung
LA.: Von welchen finanziellen Mitteln bestreiten Sie Ihren derzeitigen Lebensunterhalt?
P.: Ich lebe von der Grundversorgung.
LA.: Sind Sie derzeit berufstätig?
P.: Ich arbeite nicht.
LA.: Wurden Sie in Österreich jemals von einem Gericht verurteilt
P.: Ich habe keine Probleme mit den Gesetzen in Österreich.
LA.: Wurde Ihnen ausreichend Zeit eingeräumt, Ihre Probleme vollständig und so ausführlich, wie Sie es wollten, zu schildern.
P.: JA, es war sehr gut, ich hatte genug Zeit alles zu erzählen, das habe ich bis jetzt nicht erzählt
LA.: Wollen Sie noch etwas angeben, was ihnen besonders wichtig erscheint.
P.: Ich möchte, dass die österr. Regierung mich unterstützt.
Die bisherige Befragung wird vom Dolmetsche rückübersetzt.
LA: Sind die Angaben richtig.
P: Ja.
LA: Haben Sie dem bisher Gesagten etwas hinzuzufügen.
P: Nein
[ … ]
LA: Gab es bereits vor der Vertreibung Ihrer Familie von XXXX Probleme mit dem anderen Clan.LA: Gab es bereits vor der Vertreibung Ihrer Familie von römisch 40 Probleme mit dem anderen Clan.
P: Ja.
LA: Welche Probleme.
P: Meine Mutter wurde wegen der Clanzugehörigkeit nicht erlaubt mit den Kindern zu leben.
LA: Erklären Sie mir das, was meinen Sie damit.
P: Ich bin aus einer Mischehe, meine Mutter stammt aus dem Mehrheitsclan XXXX , ich und XXXX stammen aus einer Beziehung von Ihrem früheren Mann, meine anderen Halbgeschwister gehören zum Mehrheitsclan des XXXX .P: Ich bin aus einer Mischehe, meine Mutter stammt aus dem Mehrheitsclan römisch 40 , ich und römisch 40 stammen aus einer Beziehung von Ihrem früheren Mann, meine anderen Halbgeschwister gehören zum Mehrheitsclan des römisch 40 .
LA: Wer lebte in XXXX zusammen.LA: Wer lebte in römisch 40