Entscheidungsdatum
13.01.2026Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
,
W222 2313148-1/8E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. OBREGON als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX alias XXXX , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.10.2025 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. OBREGON als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 alias römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH – Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.10.2025 zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 46, 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 46, 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch als „BF“ bezeichnet), ein somalischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 25.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz.
In der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 26.10.2023 gab der BF – unter Beiziehung eines Dolmetschers für Somalisch – im Wesentlichen an, er sei somalischer Staatsangehöriger und in XXXX geboren worden. Er sei verheiratet. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er bekenne sich zum Islam und gehöre der Volksgruppe der Hawiye an. Er verfüge über zwei Jahre Schulausbildung. Über eine Berufsausbildung verfüge er nicht. Zuletzt sei er beruflich Kraftfahrer gewesen. Zu seinen Familienangehörigen führte er neben Vater und Mutter seine Ehefrau sowie eine Schwester an. Alle würden in Somalia leben. Seine Wohnsitzadresse im Heimatland sei in XXXX , XXXX gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat habe er im Jahr 2022 gefasst. Anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates habe er kein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt. Er sei im August 2022 illegal mit dem Flugzeug ausgereist. Er verneinte, je ein Reisedokument oder sonstigen Identitätsnachweis gehabt zu haben. Er sei ohne Reisedokument ausgereist. Zur Reiseroute führte er an, sich ca. vier Monate in der Türkei, zehn Monate in Griechenland und einen Monat in Albanien aufgehalten zu haben. In der Folge habe er sich zwei Tage in Kosovo, zwei Wochen in Serbien und ca. fünf bis sechs Tage in Ungarn aufgehalten. Der BF gab insbesondere an, in Griechenland einen Asylantrag gestellt zu haben. Er habe seine Fingerabdrücke abgegeben und das Land verlassen müssen. Durch Ungarn sei er nur durchgereist, dabei habe er mehrere Push-Backs nach Serbien gehabt. Zur Organisation der Reise gab er an, diese selbst mit Hilfe von Schleppern organisiert zu haben. Die Kosten der Reise hätten ca. € 2.000 betragen.In der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 26.10.2023 gab der BF – unter Beiziehung eines Dolmetschers für Somalisch – im Wesentlichen an, er sei somalischer Staatsangehöriger und in römisch 40 geboren worden. Er sei verheiratet. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er bekenne sich zum Islam und gehöre der Volksgruppe der Hawiye an. Er verfüge über zwei Jahre Schulausbildung. Über eine Berufsausbildung verfüge er nicht. Zuletzt sei er beruflich Kraftfahrer gewesen. Zu seinen Familienangehörigen führte er neben Vater und Mutter seine Ehefrau sowie eine Schwester an. Alle würden in Somalia leben. Seine Wohnsitzadresse im Heimatland sei in römisch 40 , römisch 40 gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat habe er im Jahr 2022 gefasst. Anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates habe er kein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt. Er sei im August 2022 illegal mit dem Flugzeug ausgereist. Er verneinte, je ein Reisedokument oder sonstigen Identitätsnachweis gehabt zu haben. Er sei ohne Reisedokument ausgereist. Zur Reiseroute führte er an, sich ca. vier Monate in der Türkei, zehn Monate in Griechenland und einen Monat in Albanien aufgehalten zu haben. In der Folge habe er sich zwei Tage in Kosovo, zwei Wochen in Serbien und ca. fünf bis sechs Tage in Ungarn aufgehalten. Der BF gab insbesondere an, in Griechenland einen Asylantrag gestellt zu haben. Er habe seine Fingerabdrücke abgegeben und das Land verlassen müssen. Durch Ungarn sei er nur durchgereist, dabei habe er mehrere Push-Backs nach Serbien gehabt. Zur Organisation der Reise gab er an, diese selbst mit Hilfe von Schleppern organisiert zu haben. Die Kosten der Reise hätten ca. € 2.000 betragen.
Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab der BF an:
„Die Al Shabaab verlangte von mir Geld und ich konnte nichts bezahlen, dann haben sie mich mit dem Tod bedroht und deshalb verließ ich mein Land.“
Im Falle der Rückkehr habe er Angst von den Al Shabaab getötet zu werden.
Befragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass dem BF bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohe oder er im Falle seiner Rückkehr in seinen Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen habe, gab er an: „Nein“.
Im Rahmen der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden auch als „BFA“ bezeichnet) am 06.05.2024 gab der BF unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Somali im Wesentlichen an:
„[ … ]
LA: Liegen Befangenheitsgründe oder sonstigen Einwände gegen die anwesenden Personen vor?
VP: Nein.
LA: Werden Sie in gegenständlichem Verfahren vertreten? Liegt diesbezüglich eine Vollmacht vor? In welchem Umfang?
VP: Nein.
LA: Sind Sie heute körperlich und geistig gesund und können Sie sich auf die Einvernahme konzentrieren?
VP: Ja.
LA: Wie verstehen Sie den/die anwesende/n Dolmetscher/in?
VP: Wir verstehen uns sehr gut.
LA: Haben sie im bisherigen Verfahren die Wahrheit gesagt, wurde alles richtig protokolliert und wurde Ihnen die Erstbefragung rückübersetzt?
VP: Ja, ich habe die Wahrheit gesagt.
[ … ]
LA: Wie bestreiten Sie hier in Österreich Ihren Lebensunterhalt? Werden Sie vom Staat versorgt, erhalten sie sich selbst, oder werden Sie von irgendjemandem finanziell unterstützt?
VP: Ich erhalte Geld vom Staat.
LA: Sind Sie im Bundesgebiet erwerbstätig?
VP: Nein.
LA: Sind Sie hier in Österreich Mitglied in einem Verein, einer religiösen Gruppe oder einer sonstigen Organisation?
VP: Nein.
LA: Haben Sie in Österreich Verwandte?
VP: Nein.
LA: Haben Sie in Österreich irgendwelche soziale Bindungen? (Freunde/Bekannte)
VP: Nein.
LA: Machen Sie hier in Österreich Kurse oder Ausbildungen, oder haben Sie solche gemacht?
VP: Ich besuche derzeit einen Deutschkurs. Die Bestätigung hierzu lege ich vor.
LA: Sprechen sie Deutsch? Verstehen Sie mich?
VP: Nein.
LA: Sprechen Sie noch andere Sprachen?
VP: Nein.
LA: Sind Sie gesund, oder leiden Sie an irgendwelchen Erkrankungen?
VP: Ich bin gesund.
LA: Benötigen Sie ärztliche Behandlung oder Medikamente?
VP: Nein.
LA: Verfügen Sie über Dokumente?
VP: Ich lege folgendes vor:
Teilnahmebestätigung über die Teilnahme an der Schulung in der Basisbildung.
Bestätigung des Quartiergebers.
Anm.: Die vorgelegten Dokumente werden dem Akt beigelegt. Anmerkung, Die vorgelegten Dokumente werden dem Akt beigelegt.
LA: Besitzen Sie einen Reisepass oder Personalausweis?
VP: Nein.
Nachgefragt: Ich hatte auch noch nie einen Reisepass.
LA: Nennen Sie bitte nochmals Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Staatsangehörigkeit.
VP: Ich heiße XXXX , ich bin am XXXX in XXXX geboren, ich bin Staatsangehöriger von Somali. VP: Ich heiße römisch 40 , ich bin am römisch 40 in römisch 40 geboren, ich bin Staatsangehöriger von Somali.
LA: Welcher Volksgruppe und Glaubensgruppe gehören Sie an?
VP: Ich gehöre dem Clan der Sheikal Subclan XXXX und ich bin sunnitischer Moslem. VP: Ich gehöre dem Clan der Sheikal Subclan römisch 40 und ich bin sunnitischer Moslem.
LA: Sind Sie verheiratet?
VP: Ja.
LA: Wie heißt Ihre Ehegattin und wann ist sie geboren?
VP: XXXX , sie ist am XXXX geboren. VP: römisch 40 , sie ist am römisch 40 geboren.
LA: Wo befindet sich Ihre Ehegattin aktuell?
VP: In Somalia.
Nachgefragt: Sie lebt aktuell in XXXX . Nachgefragt: Sie lebt aktuell in römisch 40 .
LA: Wann haben Sie Ihre Ehegattin zuletzt gesehen?
VP: Im Juli 2022.
LA: Seit wann lebt Ihre Ehegattin in XXXX ? LA: Seit wann lebt Ihre Ehegattin in römisch 40 ?
VP: Sie lebt dort seit September 2022.
LA: Welchem Clan gehört Ihre Ehegattin an?
VP: Sie gehört demselben Clan wie ich an.
LA: Wann und wo haben Sie geheiratet?
VP: Am XXXX .05.2022 in XXXX . VP: Am römisch 40 .05.2022 in römisch 40 .
LA: Haben Sie eine Heiratsurkunde?
VP: Nein.
LA: Haben Sie Kinder?
VP: Nein.
LA: Haben Sie Geschwister?
VP: Ja, nur eine Schwester.
LA: Wie heißt Ihre Schwester, wie alt ist sie und wo lebt sie aktuell?
VP: XXXX , sie ist XXXX Jahre alt und lebt in XXXX .VP: römisch 40 , sie ist römisch 40 Jahre alt und lebt in römisch 40 .
LA: Wie heißen Ihre Eltern, wie alt sind sie und wo leben sie aktuell?
VP:
Vater: XXXX , ca. XXXX Jahre alt, zuletzt lebte mein Vater in XXXX .Vater: römisch 40 , ca. römisch 40 Jahre alt, zuletzt lebte mein Vater in römisch 40 .
Mutter: XXXX , verstorbenMutter: römisch 40 , verstorben
LA: Wann ist Ihre Mutter verstorben?
VP: Daran kann ich mich nicht erinnern, das ist schon lange her.
LA: Haben Sie zu Ihrem Vater und Ihrer Schwester Kontakt?
VP: Nein.
Nachgefragt: Ich habe keine Kontaktnummer von Ihnen, weshalb ich sie nicht kontaktieren kann.
LA: Haben Sie zu Ihrer Ehefrau Kontakt?
VP: Ja.
LA: Wer versorgt Ihre Ehefrau aktuell?
VP: Niemand, sie lebt bei ihrer Mutter.
LA: Haben Sie noch weitere Verwandte in Ihrem Herkunftsland?
VP: Nein.
LA: Ist Ihre Schwester verheiratet?
VP: Ja.
LA: Haben Sie außerhalb Ihres Heimatlandes Verwandte? Wenn ja, wo?
VP: Nein.
LA: Von wann bis wann haben Sie wo gelebt?
VP: Ich lebte nur in XXXX .VP: Ich lebte nur in römisch 40 .
LA: Haben Sie auch in XXXX gelebt?LA: Haben Sie auch in römisch 40 gelebt?
VP: Nein.
LA: Mit wem haben Sie in XXXX in einem gemeinsamen Haushalt gelebt?LA: Mit wem haben Sie in römisch 40 in einem gemeinsamen Haushalt gelebt?
VP: Ich mit meiner Frau.
LA: Wie lange haben Sie mit Ihrer Frau in einem gemeinsamen Haushalt gelebt?
VP: 3 Monate lebten wir zusammen.
LA: Haben Sie mit Ihrem Vater nicht zusammengelebt?
VP: Nein.
LA: Bei wem sind Sie aufgewachsen?
VP: Bei meinem Onkel. Er ist bereits verstorben.
LA: Wann ist Ihr Onkel verstorben?
VP: Im Oktober 2022.
Nachgefragt: Er hatte Diabetes.
LA: Wieso sind Sie nicht bei Ihrem Vater aufgewachsen?
VP: Es war ein alter Mann und hatte nichts.
LA: Welche Schulbildung bzw. Ausbildung haben Sie?
VP: Ich habe 2 Jahre die Grundschule besucht.
LA: Welchen Beruf haben Sie in Ihrem Herkunftsland ausgeübt?
VP: Ich war TukTuk Fahrer.
LA: Hatten Sie Ihr eigenes TukTuk?
VP: Nein, ich habe eines gemietet.
LA: Wo sind Sie mit den TukTuk gefahren?
VP: Ich bin in XXXX gefahren. VP: Ich bin in römisch 40 gefahren.
Nachgefragt: Ich habe als öffentlicher Fahrer gearbeitet.
LA: Was haben Sie durchschnittlich im Monat verdient?
VP: Es war unterschiedlich, es waren 9-10 USD pro Tag.
LA: Wie lange waren Sie als TukTuk Fahrer tätig?
VP: 2 Jahre war ich TukTuk Fahrer.
LA: Wann war Ihr letzter Arbeitstag in Ihrem Herkunftsstaat?
VP: Im August 2022.
LA: Wo haben Sie das Fahren des TukTuk gelernt?
VP: Ich habe in einer Werkstatt das Fahren gelernt.
LA: Wie haben Sie den Lebensunterhalt in Ihrem Herkunftsstaat bestritten?
VP: Von meinen Einkommen als TukTuk Fahrer.
LA: War Ihre Frau auch berufstätig?
VP: Nein.
LA: Wie würden Sie Ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation zuletzt (vor der Flucht) im Heimatland gemessen am landesüblichen Durchschnitt bezeichnen (zB. gut/mittel/schlecht)?
VP: Es war ganz schlecht.
LA: Haben Sie oder Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z.B. Häuser, Grund?
VP: Nein.
LA: Wieso ist Ihre Ehefrau nach XXXX gezogen? LA: Wieso ist Ihre Ehefrau nach römisch 40 gezogen?
VP: Ihre Mutter lebt in XXXX . VP: Ihre Mutter lebt in römisch 40 .
LA: Wann haben Sie sich dazu entschlossen Ihr Herkunftsland zu verlassen?
VP: Im August 2022.
LA: Was haben Sie in der letzten Woche vor Ihrer Ausreise aus Ihren Herkunftsstaat gemacht?
VP: Ich habe nichts gemacht, ich habe auf meine Ausreise gewartet.
LA: Wo haben Sie in der letzten Woche vor Ihrer Ausreise gelebt?
VP: In XXXX . VP: In römisch 40 .
LA: Wie lange haben Sie in XXXX gelebt? LA: Wie lange haben Sie in römisch 40 gelebt?
VP: ca. 2 Wochen.
LA: Wie haben Sie Ihre Ausreise organisiert? Hatten Sie Hilfe dabei?
VP: Mein Onkel der bereits verstorben ist, hat meine Ausreise organisiert.
LA: Sind Sie legal oder illegal aus Ihrem Herkunftsland ausgereist?
VP: Legal.
LA: Wie sind Sie aus Somalia ausgereist?
VP: Mein Onkel hat für mich ein Visum besorgt.
LA: Also hatten Sie doch einen Reisepass?
VP: Ja. Mein Onkel hat für mich einen Reisepass organisiert.
LA: Was das Ihr Reisepass?
VP: Ja.
LA: Wann wurde Ihr Reisepass ausgestellt?
VP: Ich kann mich nicht erinnern, ich weiß es nicht.
LA: Wie kamen Sie zu diesem Reisepass?
VP: Mein Onkel hat ihm mir gebracht.
LA: Haben Sie eine Kopie von Ihrem Reisepass?
VP: Nein.
LA: Wann waren Sie das letzte Mal in Ihrem Herkunftsland?
VP: Im August 2022.
Nachgefragt: Ich glaube ich bin am XXXX .08.2022 aus Somalia ausgereist.Nachgefragt: Ich glaube ich bin am römisch 40 .08.2022 aus Somalia ausgereist.
LA: Wieviel hat Ihre Reise nach Österreich insgesamt gekostet und woher hatten Sie das Geld, um sich die Flucht zu finanzieren?
VP: 2000€, mein Onkel hat meine Reise finanziert.
LA: Woher hatte Ihr Onkel so viel Geld?
VP: Er hat gearbeitet. Er war ein Geschäftsmann.
LA: Was hat Ihr Onkel beruflich gemacht?
VP: Er hat Kleidung verkauft.
LA: Hatte Ihr Onkel auch Kinder?
VP: Nein, er war alleine.
LA: Hatte Ihr Onkel ein Haus?
VP: Nein.
LA: Wo haben Sie mit Ihrem Onkel gemeinsam gelebt?
VP: In XXXX in einer Miethütte. VP: In römisch 40 in einer Miethütte.
LA: Haben Sie in dieser Hütte auch mit Ihrer Frau gelebt?
VP: Ja.
LA: Was waren Ihre persönlichen Beweggründe, Ihr Heimatland zu verlassen? Schildern Sie die Gründe für Ihre Ausreise so konkret, detailliert und chronologisch wie möglich, sodass diese auch für eine außenstehende Person nachvollziehbar sind.
VP: Ich habe Somalia aus Angst vor der Al Shabaab verlassen. Al Shabaab hat mich bedroht. Sie haben mich brutal geschlagen (Anm.: VP zeigt auf eine Narbe auf seinem Arm). Die Al Shabaab hat von mir Geld verlangt. Sie haben mich gezwungen, dass ich mich ihnen anschließe. Deswegen konnte ich nicht mehr dort leben. VP: Ich habe Somalia aus Angst vor der Al Shabaab verlassen. Al Shabaab hat mich bedroht. Sie haben mich brutal geschlagen Anmerkung, VP zeigt auf eine Narbe auf seinem Arm). Die Al Shabaab hat von mir Geld verlangt. Sie haben mich gezwungen, dass ich mich ihnen anschließe. Deswegen konnte ich nicht mehr dort leben.
[ … ]
LA: Wollen Sie noch etwas ergänzen?
VP: Ich habe alles gesagt.
LA: Wieso sind Sie nicht, um der Al Shabaab zu entkommen, mit Ihrer Gattin mit nach XXXX gegangen? LA: Wieso sind Sie nicht, um der Al Shabaab zu entkommen, mit Ihrer Gattin mit nach römisch 40 gegangen?
VP: Wegen der Al Shabaab konnte ich nicht in XXXX bleiben. VP: Wegen der Al Shabaab konnte ich nicht in römisch 40 bleiben.
LA: Wieso hat Ihnen die Al Shabaab gedroht?
VP: Sie wollten, dass ich mich Ihnen anschließe.
LA: Wieso wollte die Al Shabaab, dass Sie sich ihnen anschließen?
VP: Sie wollten, dass ich mit ihnen arbeite. Sie sagten das ich mit dem Mujaheddin arbeiten sollte.
LA: Wieso hat Al Shabaab von Ihnen Geld verlangt?
VP: Sie verlangten Steuern. Diese konnte ich nicht bezahlen.
LA: Wie viel Geld hat Al Shabaab von Ihnen verlangt?
VP: 30 Dollar pro Monat.
LA: Haben Sie der Al Shabaab diese Steuern jemals bezahlt?
VP: Nein. Ich habe nichts bezahlt, deswegen habe ich Problem bekommen.
LA: Seit wann verlangte Al Shabaab von Ihnen Steuern?
VP: Täglich haben sie mich angerufen.
LA: Wann hat Al Shabaab damit begonnen von Ihnen Steuern einzufordern?
VP: Die Al Shabbab hat mit geschlagen.
Anm. Frage wird wiederholt. Anmerkung Frage wird wiederholt.
VP: Das war im Mai 2022.
LA: Wurden Sie davor schon von der Al Shabaab auch schon bedroht?
VP: Ja.
LA: Wieso wurden Sie zuvor bedroht?
VP: Sie wollten, dass ich mich ihnen anschließe und ich für sie als Spion arbeite.
LA: Hatten Sie jemals persönlichen Kontakt zur Al Shabaab?
VP: Ja.
Nachgefragt: Das war im Juni 2022.
LA: Wurden Sie im Juni 2022 von der Al Shabaab verletzt?
VP: Ja damals habe ich diese Narben bekommen.
LA: Wie wurde Ihnen Ihre Narbe auf Ihren Arm hinzugefügt?
VP: Mit einem Messer haben sie mich gestochen.
LA: Können Sie mir etwas konkreter von diesem Vorfall erzählen?
VP: 4 Männer sind zu mir gekommen und verlangten Schutzgeld von mir. Ich konnte aber nicht zahlen. Ich musste von meinem TukTuk aussteigen. Sie haben begonnen mich zu bedrohen. Sie sagten, dass ich mich ihnen anschließen muss. Als ich das abgelehnt habe, haben sie begonnen mit dem Messer zu stechen.
LA: Wo fand dies statt?
VP: Ich war etwas außerhalb von der Stadt XXXX . VP: Ich war etwas außerhalb von der Stadt römisch 40 .
LA: Wo genau haben Sie in XXXX gelebt? LA: Wo genau haben Sie in römisch 40 gelebt?
VP: Ich habe in der Stadt XXXX , im Stadtteil XXXX , gelebt. VP: Ich habe in der Stadt römisch 40 , im Stadtteil römisch 40 , gelebt.
LA: Was ist passiert, nachdem Sie mit dem Messer gestochen wurden?
VP: Sie haben mich immer noch bedroht. Ich hatte dann beschlossen das Land zu verlassen.
LA: Was ist unmittelbar passiert, nachdem Sie mit dem Messer gestochen wurden?
VP: Ich bin in das Krankenhaus gegangen. Ich erhielt kleine Behandlungen an beiden Armen.
LA: In welchem Krankenhaus waren Sie?