Entscheidungsdatum
21.01.2026Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
,
W142 2304877-1/8E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.11.2024, Zl. 1362848505/231464492, nach Durchführung einer Verhandlung am 21.11.2025 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch die BBU GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.11.2024, Zl. 1362848505/231464492, nach Durchführung einer Verhandlung am 21.11.2025 zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 46, 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 46, 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Entscheidungsgründe:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger aus Somalia, reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 29.07.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz.
2. Am 30.07.2023 fand vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Erstbefragung des BF im Beisein eines Dolmetschers, welcher in die Sprache Somalisch übersetzte, statt.
Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, gab der BF an, in XXXX geboren worden zu sein. Er sei ledig. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er bekenne sich zum Islam und sei der Volksgruppe der Garre zugehörig. An Schulausbildung verfüge er über 6 Jahre Grundschule. Er habe keine Berufsausbildung. Beruflich sei er zuletzt Koranlehrer gewesen. Zu seinen Familienangehörigen in Somalia führte er neben seinem Vater und Mutter zwei Schwestern sowie vier Brüder an, welche alle in Somalia leben würden. Seine Wohnsitzadresse im Herkunftsland sei in XXXX gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat habe er im Ende 2022 gefasst, und habe er anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates kein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt. Der BF sei im März 2023 mit dem Flugzeug in die Türkei gereist. Er sei legal ausgereist. Er habe einen Reisepass, ausgestellt vom Passamt in Mogadischu gehabt. Er bejahte befragt, mit einem Reisedokument ausgereist zu sein. Seinen Reisepass habe er auf der Reise weggeworfen. Zur Reiseroute führte er befragt an, sich ca. 1 Monat in der Türkei, ca. 1,5 Monate in Griechenland, ca. 3 Tage in Albanien, ca. 4 Tage in Kosovo sowie ca. 1 Woche in Serbien aufgehalten zu haben. Durch Ungarn sei er nach Österreich gereist. In Griechenland sei er nur in der Hauptstadt gewesen. Die Polizei habe ihn festgenommen und ihm Fingerabdrücke abgenommen. Ihm sei gesagt worden, dass er weiterreisen und das Land verlassen könne. Befragt zur Organisation der Reise gab er an, dass er diese selbst mit Hilfe von Schleppern organisiert habe. Die Kosten der Reise hätten 900 € betragen. Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, gab der BF an, in römisch 40 geboren worden zu sein. Er sei ledig. Seine Muttersprache sei Somalisch, welche er in Wort und Schrift beherrsche. Er bekenne sich zum Islam und sei der Volksgruppe der Garre zugehörig. An Schulausbildung verfüge er über 6 Jahre Grundschule. Er habe keine Berufsausbildung. Beruflich sei er zuletzt Koranlehrer gewesen. Zu seinen Familienangehörigen in Somalia führte er neben seinem Vater und Mutter zwei Schwestern sowie vier Brüder an, welche alle in Somalia leben würden. Seine Wohnsitzadresse im Herkunftsland sei in römisch 40 gewesen. Den Entschluss zur Ausreise aus seinem Herkunftsstaat habe er im Ende 2022 gefasst, und habe er anlässlich seines Verlassens des Herkunftsstaates kein bestimmtes Reiseziel (Zielland) gehabt. Der BF sei im März 2023 mit dem Flugzeug in die Türkei gereist. Er sei legal ausgereist. Er habe einen Reisepass, ausgestellt vom Passamt in Mogadischu gehabt. Er bejahte befragt, mit einem Reisedokument ausgereist zu sein. Seinen Reisepass habe er auf der Reise weggeworfen. Zur Reiseroute führte er befragt an, sich ca. 1 Monat in der Türkei, ca. 1,5 Monate in Griechenland, ca. 3 Tage in Albanien, ca. 4 Tage in Kosovo sowie ca. 1 Woche in Serbien aufgehalten zu haben. Durch Ungarn sei er nach Österreich gereist. In Griechenland sei er nur in der Hauptstadt gewesen. Die Polizei habe ihn festgenommen und ihm Fingerabdrücke abgenommen. Ihm sei gesagt worden, dass er weiterreisen und das Land verlassen könne. Befragt zur Organisation der Reise gab er an, dass er diese selbst mit Hilfe von Schleppern organisiert habe. Die Kosten der Reise hätten 900 € betragen.
Befragt zum Fluchtgrund gab der BF zu Protokoll:
„Aus Angst vor der Al-Shabaab habe ich Somalia verlassen. Sie wollten mich zwangsrekrutieren, damit ich mich ihnen anschließe. Ich war Koran Lehrer und sie sagten, dass ich den Kindern Predige, dass sie sich Al-Shabaab anschließen. Ich lehnte das ab, weshalb sie mich festnahmen. Ich wurde geschlagen mit dem Lauf einer Waffe. Sonst habe ich keine weiteren Fluchtgründe.“
Befragt zu seinen Rückkehrbefürchtungen gab der BF an:
„Ich habe Angst um mein Leben.“
Befragt, ob es konkrete Hinweise gebe, dass ihm bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohe, oder er im Falle einer Rückkehr in seinen Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen hätte, gab der BF an: „Nein.“
3. Am 06.08.2024 wurde der BF durch das BFA in der Sprache Somali niederschriftlich einvernommen. Der BF gab wie folgt an (LA: Leitendes Oran der Amtshandlung; VP: BF):
„[ … ]
LA: Liegen Befangenheitsgründe oder sonstigen Einwände gegen die anwesenden Personen vor?
VP: Nein.
LA: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die gestellten Fragen heute wahrheitsgemäß zu beantworten?
VP: Ja.
LA: leiden Sie an irgendwelchen ernsthaften oder lebensbedrohenden Krankheiten?
VP: Nein.
LA: Nehmen Sie derzeit Medikamente ein?
VP: Ich hatte nur einmal Schmerztabletten wegen eines Rippenbruchs eingenommen. Aktuell auch.
Nachgefragt, weiß ich nicht wie diese Tabletten heißen, aber Sie sollen für Rippenschmerzen gut sein.
LA: Verstehen Sie die anwesenden Dolmetscher sehr gut?
VP: Ja.
LA: Bei Verständigungsschwierigkeit können Sie jederzeit rückfragen?
VP: Ja, ok.
LA: Werden Sie in Ihrem Asylverfahren rechtlich vertreten? Gibt es einen Zustellbevollmächtigten?
VP: Nein.
[ … ]
LA: Haben Sie bei Ihrer Erstbefragung am 30.07.2023 der Wahrheit entsprechende Angaben getätigt, wurden Ihnen Ihre Angaben rückübersetzt und korrekt protokolliert?
VP: Ja
LA: Verfügen Sie über allfällige Dokumente, vor allem aus Ihrer Heimat, die Sie in Ihrem Verfahren vorlegen können?
VP: Nein
Anmerkung: Es wird ein Konvolut an Integrationsunterlagen u. Empfehlungsschreiben vorgelegt (6 A4-Seiten) Die vorgelegten Schriftstücke werden als Kopie zum Akt genommen.
LA: Haben Sie jemals einen Reisepass, einen Führerschein, einen Personalausweis, oder ein sonstiges identitätsbezeugendes Dokument besessen?
VP: Nein.
LA: Im Zuge Ihrer Erstbefragung gaben Sie jedoch an, einen Reisepass ausgestellt in Mogadischu besessen zu haben? Was sagen Sie dazu?
VP: Sie haben mich ja nicht gefragt ob ich auch einen Reisepass je besessen habe, sondern Sie fragten mich nur um eine Identität oder Ausweis?
LA: Ich frage Sie erneut, haben Sie jemals einen Reisepass, einen Führerschein, einen Personalausweis, oder ein sonstiges identitätsbezeugendes Dokument besessen?
VP: Einen somalischen Reisepass für die Ausreise. Nachgefragt gebe ich an, dass der Schlepp in mir genommen hat.
LA: Bei der Erstbefragung gaben Sie jedoch an, dass Sie den Reisepass „weggeschmissen“ haben. Nun sagen Sie, dass Ihnen der Schlepper den Reisepass weggenommen hat. Was stimmt nun?
VP: In der Türkei hat uns der Schlepper gesagt, dass wir die Reisepässe alle wegschmeißen sollen. Das machten wir und der Schlepper hat Sie an sich genommen.
LA: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
VP: Somalia.
LA: Wie heißen Sie, wann und wo sind Sie geboren?
VP: XXXX , ich bin am XXXX geboren.VP: römisch 40 , ich bin am römisch 40 geboren.
LA: XXXX kann ich auf der Karte nicht finden, wo liegt das?LA: römisch 40 kann ich auf der Karte nicht finden, wo liegt das?
VP: Es ist ein Dorf in der Nähe von XXXX . Nachgefragt ist es ca. 20km entfernt.VP: Es ist ein Dorf in der Nähe von römisch 40 . Nachgefragt ist es ca. 20km entfernt.
LA: Wo sind Sie aufgewachsen, bzw. wo haben Sie zuletzt vor Ihrer Ausreise in Somalia mit wem gelebt?
VP: In XXXX . Ich wohnte dort mit 4 Brüdern und 2 Schwestern und mit meinen Eltern.VP: In römisch 40 . Ich wohnte dort mit 4 Brüdern und 2 Schwestern und mit meinen Eltern.
LA: Wie weit entfernt ist Mogadischu?
VP: Ich schätze ca. 150km. Mit dem Auto 5-6 Stunden.
LA: Können Sie mir auf einem Kartenausschnitt (Ausdruck Google-Maps) Ihren Wohnort einzeichnen?
Anm.:
Der VP wird ein Kartenauszug von SOMALIA (Lagekarte 1, Maßstab 200km) vorgelegt und die VP kann den Wohnort nicht einzeichnen/sehen. Der AW findet Somalie, die Stadt Mogadischu, kann aber sein Dorf nicht finden, auch nicht ungefähr.
Der VP wird ein Kartenauszug von SOMALIA (Lagekarte 2, Maßstab 20km) vorgelegt.
Die VP findet den Ort nicht.
AW: Ich kenne mich mit Karten nicht aus. Ich sehe es hier nicht.
Anm.: Nach ca. 2 Minuten findet die VP den Ort XXXX und gibt an, dass sein Dorf 20 km entfernt liegt.Anmerkung, Nach ca. 2 Minuten findet die VP den Ort römisch 40 und gibt an, dass sein Dorf 20 km entfernt liegt.
LA: Wie weit entfernt liegt das Meer?
VP: Es gibt dort kein Meer.
Anm.: Der VP wird auf GOOGLE-Maps gezeigt, dass das Meer ca. 25km von XXXX entfernt liegt.Anmerkung, Der VP wird auf GOOGLE-Maps gezeigt, dass das Meer ca. 25km von römisch 40 entfernt liegt.
LA: Was sagen Sie dazu?
VP: Ich war noch nie am meer, dass mehr ist weiter weg von uns.
LA: Können Sie mir XXXX etwas beschreiben? Gibt es eventuelle große Wasserstellen (Teich, See, Fluss)?LA: Können Sie mir römisch 40 etwas beschreiben? Gibt es eventuelle große Wasserstellen (Teich, See, Fluss)?
VP: Einen Fluss gibt es dort.
LA: Keine Seen oder Teiche?
VP: In meinem Dorf gibt es das nicht.
LA: Wie ist Ihr Familienstand?
VP: Ich bin ledig und kinderlos.
LA: Welche Religionszugehörigkeit haben Sie?
VP: Ich bin sunnitischer Moslem.
LA: Gehören Sie einer bestimmten Volksgruppe, bzw. Clan an, wenn ja, welcher/welchem?
VP: Ich gehöre zum Clan Garre, das ist ein somalischer Clan. Nachgefragt gehöre ich zum Sub-Clan Dool.
LA: Sind Sie müde brauchen Sie eine Pause?
VP: Nein.
LA: Für wie lange haben Sie in Somalia die Schule besucht?
VP: Ich habe für insgesamt 7 Klassen Grundschule in Somalia gemacht.
LA: Welche Sprachen sprechen Sie?
VP: Somalisch in Wort und Schrift.
LA: Wann und wie haben Sie Somalia verlassen?
VP: Mit dem Flugzeug im März 2023. Nachgefragt war das legal in die Türkei.
LA: Haben Sie vor Ihrer Ausreise im März 2023 bereits einmal Somalia verlassen?
VP: Nein.
LA: Wie setzt sich Ihre Kernfamilie zusammen?
VP: Mein Vater ist, als ich in der Türkei war verstorben. Er ist getötet worden.
Meine Mutter und meine Geschwister leben in einem Flüchtlingslager in Weydoow.
Nachgefragt ist das in der Nähe von Mogadischu.
LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihrer Mutter?
VP: Im letzten Monat.
LA: Haben Sie Familienangehörige in Österreich oder jemanden der Sie finanziell unterstützt oder jemandem zu dem ein Abhängigkeitsverhältnis besteht?
VP: Nein.
LA: Sonst irgendwo in Europa?
VP: Nein.
LA: Haben Sie in Ihrer Heimat eine berufliche Qualifikation erworben, wenn ja, welche bzw. wie sind Sie für Ihren Lebensunterhalt aufgekommen?
VP: Ich habe keinen Beruf erlernt, aber ich war Koranlehrer und lebt von der Koranschule.
LA: In welchem Zeitraum und wo sind Sie dieser Beschäftigung nachgegangen?
VP: In unserem Dorf von 2020 bis Dez 2022.
LA: Wie würden Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse in der Heimat beschreiben?
VP: Meine Familie lebte von der Landwirtschaft.
LA: Wer hat Ihre Ausreise organisiert und finanziert?
VP: Die Familie und meine Verwandten haben Geld gesammelt und mir geholfen. Und ein Schlepper hat mir geholfen.
LA: Sind Sie gesund und arbeitsfähig?
VP: Ja.
LA: Haben Sie im Herkunftsland Strafrechtsdelikte begangen?
VP: Nein.
LA: Haben Sie in Ihrem Heimatland Probleme mit der Polizei oder anderen staatlichen Stellen?
VP: Nein.
LA: Ist gegen Sie in Ihrer Heimat ein Gerichtsverfahren anhängig? Wenn ja, vor welchem Gericht und weswegen, und woher haben Sie die diesbezüglichen Informationen?
VP: Nein, aber von Al-Shabaab wird ich gesucht.
LA: Sind Sie Mitglied einer Partei, parteiähnlichen oder terroristischen Organisation?
VP: Nein.
LA: Hatten Sie in Ihrer Heimat Probleme aufgrund Ihrer Volksgruppen- oder Religionszugehörigkeit, wenn ja welche?
VP: Nein.
LA: Bei Ihrer Erstbefragung haben Sie befragt zu Ihrem Fluchtgrund folgendes angegeben: „Aus Angst vor der Al-Shabab habe ich Somalia verlassen. Sie wollten mich zwangsrekrutieren, damit ich mich ihnen anschließe. Ich war Koran Lehrer und sie sagten, dass ich den Kindern predige, dass sie sich Al-Shabab anschließen. Ich lehnte das ab, weshalb sie mich festnahmen. Ich wurde geschlagen mit dem Lauf einer Waffe. Sonst habe ich keine weiteren Fluchtgründe.“
Nennen Sie nun bitte möglichst umfassend alle Gründe, warum Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben bzw. warum Sie nicht mehr in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren können (Fluchtgründe) Sie haben dafür nun ausreichend Zeit und auch die Gelegenheit, allfällige Beweismittel vorzulegen.
VP: In Somalia war ich ein Koranlehrer. Al-Shabaab-Mitglieder kamen zu mir und haben mir gesagt, dass was ich den Kindern lehre ist nicht richtig. Sie haben mir gesagt, dass ich ein Sufi bin und ich selbst noch etwas gelehrt werden muss. Sie sagten, dass ein richtiger Koranlehrer zu uns in die Schule kommen wird, der mir und den Kindern etwas beibringen wird. Sie würden jeden Mittwoch vorbeikommen und uns etwas beibringen. Am ersten Mittwoch, wo sie kommen wollten, habe ich den Kindern freigeben und sie blieben zuhause. Mitglieder der Al-Shabaab kamen und wollten wissen, warum ich den Kinder Kindern freigab. Ich antwortete, dass es mir gesundheitlich nicht gut gehe. Sie wollten am nächsten Mittwoch wiederkommen. Ich sagte ok, holte die Eltern der Kinder zusammen und sagte zu den Eltern, dass die Al-Shabaab deren Kinder mitnehmen wollen, weil sie ihnen etwas beibringen wollen. Da habe ich den Kindern freigegeben. Dann kamen sie am nächsten Donnerstag zu mir nachhause, ich war aber nicht daheim. Nachdem sie bei meinen Eltern nach mir gefragt haben, gingen sie wieder weg. An einem anderen Tag haben sie mich am Markt gesehen, und nahmen mich mit. In ihrer Station fragten sie mich, warum ich den Kindern freigegeben habe. Ich antwortete das es mir gesundheitlich nicht gut gehen und ich den Kindern frei gegeben habe. Sie forderten mich auf, mich in Bauchlage auf den Boden hinzulegen. Sie fesselten mich und traten mich mit den Stiefeln. Der Eine stand auf meinem Körper auf meinem Rücken. Dadurch erlitt ich einen Rippenbruch. Sie forderten mich auf, dass ich die Kinder bis Mittwoch in die Koranschule bringen soll. Wenn das nicht geschieht, werden Sie mich töten und den Hals abschneiden.
Anm: VP stoppt seine Erzählung.Anmerkung, VP stoppt seine Erzählung.
LA: Gibt es sonst noch weitere Fluchtgründe?
VP: Nein.
LA: Wie ging es dann weiter?
VP: Sie ließen mich nachhause gehen und sagten, dass sie zu mir in die Koranschule kommen werden. Aufgrund der vielen Schläge bzw. Fußtritte habe ich zuhause das Bewusstsein verloren.
Meine Familie hatte dann einen Heilmediziner nachhause geholt. Dieser behandelte mich mit Brandnadeln. Am nächsten Tag versteckte ich mich in einem Gemüsewagen und reiste nach XXXX . Von dort reiste ich mit einem Auto nach Mogadischu zu einem entfernten Verwandten. In Mogadischu war ich dann 2 Monate im Spital in Behandlung. Während ich dort war, kamen die Al-Shabaab zu meiner Familie und fragten nach meinem Aufenthaltsort. Sie sagten, dass sie es selbst nicht wüssten. Sie kamen ein zweites Mal und sagten, dass sie, wenn ich innerhalb von 3 Tage nicht zurückkomme, meinen Vater töten werden. Meine Eltern sind dann von dort geflohen und gingen in das Flüchtlingslager nach Weydoow.Meine Familie hatte dann einen Heilmediziner nachhause geholt. Dieser behandelte mich mit Brandnadeln. Am nächsten Tag versteckte ich mich in einem Gemüsewagen und reiste nach römisch 40 . Von dort reiste ich mit einem Auto nach Mogadischu zu einem entfernten Verwandten. In Mogadischu war ich dann 2 Monate im Spital in Behandlung. Während ich dort war, kamen die Al-Shabaab zu meiner Familie und fragten nach meinem Aufenthaltsort. Sie sagten, dass sie es selbst nicht wüssten. Sie kamen ein zweites Mal und sagten, dass sie, wenn ich innerhalb von 3 Tage nicht zurückkomme, meinen Vater töten werden. Meine Eltern sind dann von dort geflohen und gingen in das Flüchtlingslager nach Weydoow.
LA: Wann war das genau?
VP: 2023 im ersten Monat.
LA: Wann genau ist die Al-Shabaab erstmalig auf sie zugegangen und hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen?
VP: Das war Ende Dezember 2022.
LA: Wann war der Vorfall wo Sie geschlagen wurden?
VP: Ende Dezember 2022
LA: Vorhin gaben Sie an, dass die Al-Shabaab mehrmals kamen (mehrere Mittwoche). Wie kann es sein, dass Sie nun den Erstkontakt und das Ereignis, wo Sie geschlagen wurden mit „Ende Dezember 2022“ angeben, was sagen Sie dazu?
VP: Das alles war im Dezember 2022. Sie kamen früher schon im November, haben aber nicht mit mir gesprochen.
LA: Wie lange waren Sie in Mogadischu aufhältig?
VP: Ersten und zweiten Monat 2023.
LA: Wie lange waren Sie im Spital?
VP: Bis zum 18. des 2 Monats 2023.
LA: Wie oft hatten Sie Besuch von Ihrer Familie im Spital?
VP: Meine Familie ist nicht gekommen. Nur ein entfernter Verwandter besuchte mich.
LA: Was geschah nach Ihrer Entlassung?
VP: Entfernte Verwandte haben Geld gesammelt. Ein somalischer Reisepass wurde organisiert und ich konnte das Land verlassen.
LA: Wann genau sind Sie geflogen?
VP: Im März 2023.
LA: Wann genau?
VP: Am 20.März 2023.
LA: Wo haben Sie in dieser Zeit (Spital bis Ausreise) gelebt?
VP: Im Haus des Verwandten. Nachgefragt ist er gut mit meinem Vater befreundet und lebte in Mogadischu. Nachgefragt ist er kein richtiger Verwandter, sondern ein guter Freund meines Vaters.
LA: Wo genau befand sich die Koranschule?
VP: In Jeeroow.
LA: Bei Ihrer Erstbefragung gaben Sie an, dass Sie „mit dem Lauf einer Waffe“ geschlagen wurden. Davon erwähnten Sie heute nichts, möchten Sie dazu etwas sagen?
VP: Vielleicht wurde ich nicht richtig verstanden. Ich sagte, dass ich mit Stiefeln getreten wurde, und mit dem hinteren Teil der Waffe geschlagen wurde.
[ … ]
LA: Warum sind Sie nicht in Mogadischu geblieben?
VP: Weil die Al-Shabaab nach mir gesucht hatte, und mir gedroht hatten, dass sie mich töten werden.
LA: Und Sie sind absolut davon überzeugt, dass die Al-Shabaab derart viel Energie aufbringen würde um ausgerechnet Sie, einen einfachen „Koranlehrer“ (dem seitens der Al-Shabaab „noch selbst etwas gelehrt werden muss“) in Mogadischu ausfindig zu machen?
VP: Ja.
LA: Sagt ihnen das Dorf „Gaaywarow“ etwas, wissen Sie wo das liegt?
VP: Ja, das ist in der Nähe von XXXX .VP: Ja, das ist in der Nähe von römisch 40 .
LA: Sie sagten, dass Sie damals mitgenommen wurden und dann zusammen geschlagen wurden. Wohin nahm man Sie mit?
VP: Im Dorf XXXX , bei der Station der Al-Shabaab.VP: Im Dorf römisch 40 , bei der Station der Al-Shabaab.
LA: Wie kamen Sie dann nachhause?
VP: Ich ging zu fuß. Nachgefragt, brauchte ich ca. 15 Minuten.
LA: Sind Sie in Mogadischu auch einmal zur Polizei gegangen?
VP: Ich habe einmal die Telefonnummer, von der ich eine SMS bekommen habe, aber sie sagten mir, dass ich das Problem selbst lösen muss.
LA: Wer hat Ihnen wann berichtet, dass Ihr Vater verstorben ist?
VP: Zuerst sagte mir mein Bruder, dass die Al-Shabaab meinen Vater mitgenommen haben. Dann hat die Al-Shabaab gemeldet, dass sie ihn getötet haben.
LA: Wann war dieser Vorfall?
VP: Das weiß ich nicht genau, Anfang April oder Ende März. Ich war in der Türkei.
LA: Sie sagten zuvor, dass Sie mit Ihrer Mutter regelmäßig Kontakt haben (zuletzt im vergangenen Monat). Wollten Sie nie das genaue Datum wissen, wann Ihr Vater verstorben ist?
VP: Die Al-Shabaab haben ihn erst mitgenommen, deshalb kann man nicht genau sagen, wann sie ihn getötet haben.
LA: Sie sagten aber auch, „Zuerst sagte mir mein Bruder, dass die Al-Shabaab meinen Vater mitgenommen haben. Dann hat die Al-Shabaab gemeldet, dass sie ihn getötet haben.“ Wann war diese „Meldung“ und wie erhielten Sie diese?
VP: Am 24.03.2023 haben sie gesagt, dass sie ihn haben und am 29.03.2023 sagten sie, dass er tot sei. Nachgefragt, sagte es mir meine Schwester.
LA: Sie sprechen Somali, sind mit den somalischen Gepflogenheiten vertraut, sind jung und arbeitsfähig. Sie haben durch Ihre Reise durch halb Europa bewiesen, dass Sie sich auch ohne finanzielle Mittel, Sprachkenntnis