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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Weiterleitung der Beschwerde an die zuständige BehördeRechtssatz
Mit B v 12.09.2025, E2146/2025-6, wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit mangels Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung derartiger Akte zurückgewiesen. Mit Eingabe vom 13.10.2025 beantragt der Einschreiter in Folge der Zurückweisung seiner Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VfGH die Weiterleitung seiner Beschwerde an die zuständige Behörde.
Weder das Verfassungsgerichtshofgesetz noch die gemäß §35 Abs1 VfGG auf das Verfahren vor dem VfGH sinngemäß anzuwendende Zivilprozessordnung oder andere auf das Verfahren vor dem VfGH anzuwendende Bestimmungen enthalten eine Rechtsgrundlage für die Weiterleitung von Anbringen, zu deren Behandlung der VfGH nicht zuständig ist, an die zuständige Stelle.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Abtretung, VfGH / Verfahren, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E2146.2025Zuletzt aktualisiert am
27.02.2026