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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Feststellungen zum Sorgfaltsmaßstab sind dann erforderlich, wenn die Abgabenbehörde oder das BFG davon ausgehen, dass der Abgabenpflichtige bei der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen die notwendige Sorgfalt nicht eingehalten hat und dies im Grunde des § 162 BAO zu seinen Lasten geht (vgl. dazu VwGH 18.11.2024, Ra 2024/13/0051, mwN).Feststellungen zum Sorgfaltsmaßstab sind dann erforderlich, wenn die Abgabenbehörde oder das BFG davon ausgehen, dass der Abgabenpflichtige bei der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen die notwendige Sorgfalt nicht eingehalten hat und dies im Grunde des Paragraph 162, BAO zu seinen Lasten geht vergleiche dazu VwGH 18.11.2024, Ra 2024/13/0051, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150085.L02Im RIS seit
29.04.2025Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025