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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Rechtssatz
Der Umstand, dass ein Sachverständiger auch eine Rechtsfrage erörtert (und das VwG in seiner rechtlichen Beurteilung zum selben Ergebnis gelangt), begründet für sich allein noch keine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung.
Schlagworte
Gutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040009.L04Im RIS seit
22.04.2025Zuletzt aktualisiert am
13.05.2025