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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/15/0044 E 22. März 2018 RS 5Stammrechtssatz
Der Verfahrensmangel der unterbliebenen Gewährung von Parteiengehör während des erstinstanzlichen Verfahrens ist im Rechtsmittelverfahren saniert, wenn im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird (vgl. VwGH 19.3.2008, 2008/15/0002, mwN).Der Verfahrensmangel der unterbliebenen Gewährung von Parteiengehör während des erstinstanzlichen Verfahrens ist im Rechtsmittelverfahren saniert, wenn im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird vergleiche VwGH 19.3.2008, 2008/15/0002, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130023.L01Im RIS seit
22.04.2025Zuletzt aktualisiert am
05.05.2025