RS Vwgh 2025/3/26 Ro 2021/13/0003

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Veröffentlicht am 26.03.2025
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1400
  1. ABGB § 1400 heute
  2. ABGB § 1400 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Das Kreditkartengeschäft ist ein mehrpersonales Verhältnis, bei dem die Kreditkartengesellschaft dem Kreditkarteninhaber eine Kreditkarte zur Verfügung stellt, die diesen berechtigt, unter Vorlage dieser Karte bei einem Vertragsunternehmen Leistungen ohne sofortige Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Die Kreditkartengesellschaft befriedigt zunächst die Forderung des Vertragsunternehmens, welches dafür eine vom Entgelt abhängige Gebühr an die Kreditkartengesellschaft zu bezahlen hat (Disagio). Nachdem das Kreditkartenunternehmen die Forderung des Vertragsunternehmens beglichen hat, nimmt es beim Inhaber der Kreditkarte Rückgriff (vgl. etwa OGH 19.6.2006, 8 Ob 38/06f).Das Kreditkartengeschäft ist ein mehrpersonales Verhältnis, bei dem die Kreditkartengesellschaft dem Kreditkarteninhaber eine Kreditkarte zur Verfügung stellt, die diesen berechtigt, unter Vorlage dieser Karte bei einem Vertragsunternehmen Leistungen ohne sofortige Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Die Kreditkartengesellschaft befriedigt zunächst die Forderung des Vertragsunternehmens, welches dafür eine vom Entgelt abhängige Gebühr an die Kreditkartengesellschaft zu bezahlen hat (Disagio). Nachdem das Kreditkartenunternehmen die Forderung des Vertragsunternehmens beglichen hat, nimmt es beim Inhaber der Kreditkarte Rückgriff vergleiche etwa OGH 19.6.2006, 8 Ob 38/06f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2021130003.J03

Im RIS seit

22.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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