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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217Beachte
Rechtssatz
Säumniszuschläge im Sinne des § 217 BAO sind eine objektive, vom Verschulden unabhängige Säumnisfolge bei Nichtentrichtung der Abgabe am Fälligkeitstag (vgl. VwGH 27.9.1999, 98/17/0165). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich (vgl. VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023, mwN).Säumniszuschläge im Sinne des Paragraph 217, BAO sind eine objektive, vom Verschulden unabhängige Säumnisfolge bei Nichtentrichtung der Abgabe am Fälligkeitstag vergleiche VwGH 27.9.1999, 98/17/0165). Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich vergleiche VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130016.L01Im RIS seit
29.04.2025Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025