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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §29 Z1Rechtssatz
Freiwillig gewährte wiederkehrende Bezüge liegen dann vor, wenn die Bezüge auf einen freiwilligen Entschluss des Zuwendenden zurückzuführen sind (vgl. VwGH 16.12.1997, 93/14/0023, mwN).Freiwillig gewährte wiederkehrende Bezüge liegen dann vor, wenn die Bezüge auf einen freiwilligen Entschluss des Zuwendenden zurückzuführen sind vergleiche VwGH 16.12.1997, 93/14/0023, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024130093.L07Im RIS seit
29.04.2025Zuletzt aktualisiert am
06.08.2025