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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/13/0043 E 26. Juli 2017 RS 4Stammrechtssatz
Im Rahmen des Schätzungsverfahrens muss die Behörde (bzw. das Gericht) auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen (vgl. das Erkenntnis vom 24. September 2014, 2012/13/0107).Im Rahmen des Schätzungsverfahrens muss die Behörde (bzw. das Gericht) auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen vergleiche das Erkenntnis vom 24. September 2014, 2012/13/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2021130058.L02Im RIS seit
22.04.2025Zuletzt aktualisiert am
05.05.2025