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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2018/13/0013 E 26. Februar 2020 RS 1 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Mehraufwendungen aus einer Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim erwachsen nur dann zwangsläufig, wenn ein derartiger Pflege- oder Betreuungsbedarf gegeben ist. Im Hinblick auf Prozesskosten ist ein derartiger spezifischer Zusammenhang der Mehraufwendungen mit einem Pflege- oder Betreuungsbedarf nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130019.L02Im RIS seit
29.04.2025Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025