Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §9 Abs2Rechtssatz
Im Hinblick auf eine rechtskräftige Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat setzt die gegenteilige Feststellung voraus, dass sich nach Erlassung der rechtskräftigen Vorentscheidung der Sachverhalt oder die Rechtsvorschriften wesentlich geändert hätten, sodass eine neue Sache vorliegt (VwGH 7.3.2019, Ra 2018/21/0238; VwGH 7.3.2019, Ro 2019/21/0002; VwGH 24.1.2019, Ro 2018/21/0011).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024210076.L01Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
17.06.2025