RS Vwgh 2025/4/17 Ra 2025/16/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.2025
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090
GebG 1957 §33 TP5
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1
GebG 1957 §33 TP5 Abs3

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/16/0042 B 29. August 2024 RS 5

Stammrechtssatz

Die Frage, in wessen Sphäre und Ingerenz die Verwirklichung eines Kündigungsgrundes liegt, sagt noch nichts über die Wahrscheinlichkeit seines Eintrittes aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025160016.L02

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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