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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/16/0042 B 29. August 2024 RS 5Stammrechtssatz
Die Frage, in wessen Sphäre und Ingerenz die Verwirklichung eines Kündigungsgrundes liegt, sagt noch nichts über die Wahrscheinlichkeit seines Eintrittes aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025160016.L02Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025