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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2Rechtssatz
Ist die Aussichtslosigkeit eines Wiederaufnahmeantrags offenkundig, erübrigt sich auch eine Behebung des ihm anhaftenden Formgebrechens (Abfassung und Einbringung durch einen Rechtsanwalt) (VwGH 15.2.2023, Ra 2021/13/0032).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022220166.L01Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
24.06.2025