RS Vwgh 2025/4/30 Ra 2024/04/0379

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Veröffentlicht am 30.04.2025
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50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Beurteilung, welche Unterlagen für eine Äquivalenzprüfung erforderlich sind, orientiert sich einerseits an den allgemein wesentlichen Kriterien der Äquivalenzprüfung und andererseits an dem in Österreich geforderten Befähigungsnachweis für das Gewerbe, dessen Ausübung angestrebt wird. Sie ist insofern einzelfallbezogen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040379.L05

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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