RS Vwgh 2025/5/9 Ra 2022/16/0118

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Veröffentlicht am 09.05.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/17/0100 E 27. Oktober 2008 RS 2

Stammrechtssatz

Zu jenen Merkmalen, deren Fehlen einen Bescheid gar nicht erst entstehen lässt, gehört die Nennung eines Adressaten. Aus einem Bescheid muss hervorgehen, an wen er sich richtet, da jede individuelle Norm an eine oder mehrere bestimmte Personen adressiert sein muss.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022160118.L01

Im RIS seit

28.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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