Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2021/08/0001 B 27. April 2021 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Beantwortung der Frage, welcher Fachbereich einem Mischbetrieb im Sinn des § 9 ArbVG das wirtschaftliche Gepräge gibt, kommt es nicht nur auf einzelne Aspekte wie etwa Umsatz, Gewinn, Betriebsmitteleinsatz, Ertragskomponenten, Zahl der Arbeitnehmer oder Zusammensetzung des Kundenkreises an, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, in die auch die wirtschaftliche Funktion des einen Fachbereichs für den anderen Fachbereich einzubeziehen ist (vgl. Urteil OGH 30.10.2018, 9 ObA 16/18w).Bei der Beantwortung der Frage, welcher Fachbereich einem Mischbetrieb im Sinn des Paragraph 9, ArbVG das wirtschaftliche Gepräge gibt, kommt es nicht nur auf einzelne Aspekte wie etwa Umsatz, Gewinn, Betriebsmitteleinsatz, Ertragskomponenten, Zahl der Arbeitnehmer oder Zusammensetzung des Kundenkreises an, sondern es ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, in die auch die wirtschaftliche Funktion des einen Fachbereichs für den anderen Fachbereich einzubeziehen ist vergleiche Urteil OGH 30.10.2018, 9 ObA 16/18w).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022080002.J01Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
24.06.2025