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91/01 FernmeldewesenNorm
TKG 2003 §109 Abs1 Z3Rechtssatz
Für die Verwirklichung des Tatbildes der Errichtung einer Funkanlage ist nicht maßgeblich, ob auch ohne Aktivierung der Radarwarnfunktion im Tatzeitpunkt der Empfang von Radarwellen möglich war, wie es der VwGH im hg. Erkenntnis vom 17.4.2024, Ra 2023/03/0005 für das Tatbild des Betriebes einer Funkanlage für erforderlich erachtete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030081.L02Im RIS seit
10.06.2025Zuletzt aktualisiert am
24.06.2025