Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/04/0130 E 27. Jänner 2006 RS 6Stammrechtssatz
Die Behörde hat alleine vom beantragten Projekt einschließlich der vom Antragsteller vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen und darf nicht auf einen allfälligen, tatsächlichen Betrieb der Anlage abstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040398.L03Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
17.07.2025