Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §77Beachte
Rechtssatz
Ob eine Betriebsanlage so wie beantragt auch tatsächlich ausgeführt und betrieben werden kann, ist nicht von der Gewerbebehörde im Genehmigungsverfahren zu beurteilen (vgl. VwGH 1.3.2005, 2002/04/0202).Ob eine Betriebsanlage so wie beantragt auch tatsächlich ausgeführt und betrieben werden kann, ist nicht von der Gewerbebehörde im Genehmigungsverfahren zu beurteilen vergleiche VwGH 1.3.2005, 2002/04/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040398.L07Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
17.07.2025