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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH zur "elektronischen" Einbringung von Anträgen kommt es ausschließlich darauf an, ob ein Anbringen bei der Behörde in deren Verfügungsbereich tatsächlich eingelangt ist (VwGH 20.6.2023, Ra 2022/03/0097). Hingegen ist ohne Bedeutung, wie mit dem eingelangten Anbringen bei der Behörde intern weiter verfahren wurde, insbesondere ob es in den (richtigen) Akt Eingang gefunden hat (oder nicht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022220074.L03Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025